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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/084-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für den Prozess der Kulturentwicklungsplanung in den Jahren 2023 und 2024 werden Mittel in Höhe von 50.000 EUR zur Verfügung gestellt, davon 30.000 EUR im Haushaltsjahr 2023.

 

Die Beschlussfassung erfolgt unter Finanzierungsvorbehalt bis zum endgültigen Haushaltsbeschluss des Kreistages für das Haushaltsjahr 2023.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Am 27.04.2021 wurde ein Antrag auf Erarbeitung einer Kulturkreis-Strategie er­stellt. In der Folge wurde im Kreistag Am 02.12.2021 beschlossen, einen Kul­turentwicklungsplan (KEP) zur erarbeiten. Die dafür notwendige Stelle in der Verwaltung wurde zum 01.01.2022 im Fachdienst 51.10 Kita, Jugend, Schule, Kultur geschaffen und zum 01.05.2022 besetzt. Im September 2022 konnte das erste Arbeitskreistreffen stattfinden.

 

Die bisherigen Vorplanungen bzw. Recherchen der Verwaltung haben ergeben, dass wesentlich mehr Haushaltsmittel für das Projekt erforderlich sind.

 

Sachverhalt:

 

1. Beschlusslage

 

Mit den Vorlagen 2021/084-ff wurde bisher über das Thema Kulturentwicklungs­planung beraten. Nach dem Antrag der CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll der KEP von einer Bestandsaufnahme des kulturellen Lebens im Kreis ausgehen, dabei das kulturelle Angebot erfassen, bewerten und Ent­wicklungschancen benennen, eine Zielvorstellung von einem Kulturkreis Sege­berg entwickeln und einen Maßnahmenplan zur Umsetzung entwerfen.

 

Folgender Beschluss wurde am 02.12.2021 im Kreistag (DrS/2021/084-2) ge­fasst:

In der Verantwortung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport (BKS) wird gemäß den strategischen Zielen des Kreises Segeberg ein Kulturentwick­lungsplan (KEP) erarbeitet. Dazu wird federführend ein Arbeitskreis „Kul­turentwicklungsplanung (AK-KEP)“ eingesetzt. Jede Fraktion entsendet ein Mitglied und benennt eine Vertretung. Darüber hinaus gehört der Ausschuss­vorsitzende des BKS dem Arbeitskreis an. An den Sitzungen des Arbeitskreises nimmt die Verwaltung teil. Gäste aus dem Kulturbereich nehmen auf Einla­dung hin teil.

Die Verwaltung wird damit beauftragt, eine Moderatorin bzw. einen Moderator, der diesen Prozess neutral begleiten und steuern soll, zu engagieren.

 

2. Aktueller Sachstand

 

Nach o.g. Beschluss trifft die Verwaltung im Rahmen ihrer Prozessverantwortung alle organisatorischen Vorkehrungen, damit im 1. Quartal 2022 die Startkonfe­renz einberufen werden kann, welche die Grundlagen für die Konzeptentwicklung legen soll. Dabei können die Planungen und Erfahrungen der Stadt Norderstedt und der Kreise Nordfriesland und Stormarn eine Orientierungshilfe bieten.

 

Nachdem zum 01.05.2022 die Kulturplanerin eingestellt und insgesamt in ihre Aufgaben eingearbeitet wurde, fand nach Benennung der Fraktionsmitglieder am 13.09.2022 ein erstes Arbeitskreistreffen KEP statt.

Dabei wurde unter anderem besprochen, dass es für den Prozess der KEP notwendig sei, die für 2022 eingestellten Mittel i.H.v. 20.000 EUR insgesamt mindestens verdoppelt werden müssen, um einen angemessenen Prozess mit externer Moderation zu gewährleisten. 

 

Im KEP Prozess sollen verschiedene Beteiligungsformate mit Kulturschaffenden, Bürger*innen, Verwaltung, Politik sowie Kindern- und Jugendlichen durchgeführt werden. Hierfür ist es notwendig, eine externe (neutrale) Moderation hinzuzuziehen, so dass die Verwaltung selbst am Prozess teilnehmen kann.

 

3. Haushaltsmittel

 

Im Haushaltsplan 2022 wurden gemäß o.g. Beschluss für die Kulturentwick­lungsplanung Mittel in Höhe von 20.000 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Zum Zeitpunkt des Beschlusses (auch über die Haushaltsmittel) gab es noch kei­ne konkreten Überlegungen zur Umsetzung der KEP. Sicher war jedoch, dass für die Beauftragung einer externen Moderation (neutrale Begleitung und Steuerung des Prozesses) sowie mindestens für Raummieten und Catering für Arbeitskreis­treffen und Workshops Mittel zur Verfügung stehen müssen.

 

Da bisher erst ein Arbeitskreistreffen in kleinem Rahmen in den Räumen der Kreisverwaltung im Haus B statt­fand, wurden und werden dieses Mittel im Jahr 2022 nicht benötigt. Als die Haushaltsanmeldungen für 2023 gefertigt werden mussten, war absehbar, dass es höchstens 1-2 AK-Treffen und voraussichtlich noch keine externe Moderation im Jahr 2022 geben würde. Für das Jahr 2023 wurden zunächst nur 15.000 EUR für den Teilplan 252 angemeldet.

 

Mehrbedarf

 

Der KEP-Prozess wird erst im Jahr 2023 richtig anlaufen und sicher nicht vor 2024 abgeschlossen werden können.

 

Ein wichtiger Punkt ist die Beauftragung einer externen Moderation. Hierfür lau­fen bereits Vorplanungen. Ob und in welchem Umfang ggf. einer Ausschreibung dieser Leistung erforderlich wird, ist noch nicht endgültig geklärt. Die Verwaltung sucht nach einer professionellen, aber trotzdem möglichst kostengünstigen Lösung.

 

Weitere Recherchen zu KEP-Prozessen in anderen Kommunen sowie eine Rücksprache mit der Stadt Norderstedt haben ergeben, dass für die Jahre 2023 und 2024 mindes­tens 50.000 EUR erforderlich sein werden. Die Vewaltung schlägt vor, die Summe in 30.000 EUR für das Jahr 2023 und 20.000 EUR für das Jahr 2024 aufzuteilen.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

30.000 EUR für Hh-Jahr 2023

15.000 EUR sind bereits in der Änderungsliste zur Hh-Anmeldung 2023.

Weitere 15.000 EUR sind noch in die Änderungsliste 2023 aufzunehmen.

 

X

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 252 - Nichtwissenschaftliche Museen, Sammlungen

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 5291000000 Aufwend. F. sonst. Dienstleistungen

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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Anlagen

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