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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/219

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die in der Anlage 2 beigefügte Satzung des Kreises Segeberg über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Feuerwehrtechnischen Zentrale.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Satzung des Kreises Segeberg über die Erhebung von Verwaltungs- und

Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Feuerwehrtechnischen Zentrale ist zum 01.01.2023 anzupassen.

 

Sachverhalt:

Die mit Beteiligung des Kreisfeuerwehrverbandes durchgeführte Gebührenkalku-lation nach Maßgabe des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) hat ergeben, dass eine Anpassung der Gebührensatzung erforderlich ist.

Die Gründe hierfür sind:

- Ab dem 01.01.2023 sind die Gebühren der o.a. Satzung der Umsatzsteuer zu unterwerfen.

- In § 3 A wurden neue Leistungen aufgenommen.

- Die Gebühren mussten neu kalkuliert werden. Im Bereich der Lehrgänge kommt es aufgrund der Mindereinnahmen während der Corona-Pandemie (kein regulärer Lehrgangsbetrieb möglich) zu Gebührensteigerungen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Da die Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale sowie die Aus- und Fortbildungen überwiegend durch die Städte, Ämter und Gemeinden des Kreises Segeberg in Anspruch genommen werden und für diese in fast allen Positionen eine Gebührenbefreiung besteht (vgl. § 4 Abs. 1 der Satzung), sind durch die Gebührenerhöhungen lediglich geringe Mehreinnahmen zu erwarten.

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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