Drucksache - DrS/2022/219
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung des Kreises Segeberg über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Feuerwehrtechnischen Zentrale
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beteiligt:
- Finanzen und Finanzcontrolling; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser 1:
- Frau Ketzner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Vorberatung
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07.11.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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29.11.2022
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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01.12.2022
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Satzung des Kreises Segeberg über die Erhebung von Verwaltungs- und
Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Feuerwehrtechnischen Zentrale ist zum 01.01.2023 anzupassen.
Sachverhalt:
Die mit Beteiligung des Kreisfeuerwehrverbandes durchgeführte Gebührenkalku-lation nach Maßgabe des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) hat ergeben, dass eine Anpassung der Gebührensatzung erforderlich ist.
Die Gründe hierfür sind:
- Ab dem 01.01.2023 sind die Gebühren der o.a. Satzung der Umsatzsteuer zu unterwerfen.
- In § 3 A wurden neue Leistungen aufgenommen.
- Die Gebühren mussten neu kalkuliert werden. Im Bereich der Lehrgänge kommt es aufgrund der Mindereinnahmen während der Corona-Pandemie (kein regulärer Lehrgangsbetrieb möglich) zu Gebührensteigerungen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Da die Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale sowie die Aus- und Fortbildungen überwiegend durch die Städte, Ämter und Gemeinden des Kreises Segeberg in Anspruch genommen werden und für diese in fast allen Positionen eine Gebührenbefreiung besteht (vgl. § 4 Abs. 1 der Satzung), sind durch die Gebührenerhöhungen lediglich geringe Mehreinnahmen zu erwarten.
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X | Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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120,1 kB
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|||
2
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(wie Dokument)
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161,8 kB
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