Drucksache - DrS/2022/195
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der Erzieherheldenkampagne ab 2023 fortsetzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Moritz Füller
- Verfasser 1:
- Füller, Moritz
- Ziele:
- 1. Ziel 1 - moderner öffentlicher Dienstleister; 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 4. Ziel 4 - wirtschaftliche Entwicklung; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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20.09.2022
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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22.09.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.09.2022
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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29.09.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Segeberg setzt die Förderung zum Ausbau und zur Weiterentwicklung von Werbemaßnahmen zur verbesserten Außendarstellung und Wahrnehmung von pädagogischen Berufen im Rahmen der „Erzieherheldenkampagne“ fort. Die Ausbildungsstandorte am BBZ Segeberg und BBZ Norderstedt, wie auch die Ausbildungs- und Arbeitsorte im Kreis Segeberg sollen durch die Werbekampagne bei der kontinuierlichen Fachkräftegewinnung nachhaltig unterstützt und gestärkt werden. Dazu sind Haushaltmittel in Höhe von jährlich 30.000 € für die Jahre 2023 und 2024 zu planen. Für 2023 ist die Förderung bereits in den Haushaltsentwurf eingestellt worden.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Im Februar 2022 starte die Kampagne „Erzieherhelden“ im Kreis Segeberg mit der Veröffentlichung einer Kampagnenseite und flankierenden Werbemaßnahmen im gesamten Kreisgebiet. Hierbei wurde besonderen Wert auf eine optisch ansprechende wie auch wertschätzende Darstellung der pädagogischen Berufe und Ihrer Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten im Kreis Segeberg gelegt. Um die Zielgruppe der Schulabgänger*innen im Sj. 2022/2023 noch umfangreicher und gezielter über eine Ausbildung im pädagogischen Bereich zu informieren und die Bewerber*innenzahlen zu steigern, soll die Kampagne fortgesetzt werden.
Sachverhalt:
In den letzten Jahren wurde in den politischen Gremien des Kreises Segeberg sehr intensiv über das Thema der fehlenden pädagogischen Fachkräfte in Betreuungseinrichtungen im Kreis Segeberg diskutiert. Die gefassten Beschlüsse aus den Jahren 2020 bis 2021 konkretisierten dabei immer weiter den Handlungsbedarf und formulierten konkrete Aufträge an die Verwaltung. Mit dem Beschluss aus dem Dezember 2021 - DrS/2021/232 - zur Förderung der „Außendarstellung und Wahrnehmung von pädagogischen Berufen“, erging ein konkreter Auftrag an das BBZ Segeberg und die Kreisverwaltung, in Kooperation, eine Werbekampagne zu entwickeln.
Innerhalb kürzester Zeit gelang es, dank erfolgreicher Vorarbeiten aller Beteiligten (siehe Bericht BBZ Segeberg – Anlage 1), die Förderung in eine konkretere Kampagnen- und Motiventwicklung umzusetzen (siehe Anlage 2). Im Februar 2022 starte daher bereits die Kampagne „Erzieherhelden“ im Kreis Segeberg mit der Veröffentlichung einer Kampagnenseite und flankierenden Werbemaßnahmen im gesamten Kreisgebiet. Hierbei wurde besonderen Wert auf eine optisch ansprechende wie auch wertschätzende Darstellung der pädagogischen Berufe und ihrer Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten im Kreis Segeberg gelegt. Allen Beteiligten war bewusst, dass dies nur ein erstes öffentliches Ausrufezeichen darstellen würde und sich die Adressierung der Zielgruppe der Schulabgänger*innen des Jahrgangs 2020/2021 und der folgenden Jahrgänge nur über einen längeren Kampagnenzeitraum erreichen lässt.
Deshalb wird die Kampagne „Erzieherhelden“ auch kontinuierlich weiterentwickelt und die Ausgestaltung fortwährend angepasst. Stand zunächst nur die Erzieher*innen Ausbildung (inkl. PiA) im Vordergrund, werden jetzt auch die Ausbildungsgänge zur Sozialpädagogischen Assistenz (SPA) gezielt beworben. Aufgrund vieler äußerer Faktoren ist eine Erfolgsbewertung der noch sehr jungen Kampagne im Hinblick auf Anmelde-, Abschluss- und Einmündungszahlen der pädagogischen Ausbildungen, bei Schulabgänger*innen im Kreis Segeberg, erstmalig im Spätsommer 2023, realistisch allerdings erst im darauffolgenden Jahr 2024, möglich.
Dies bezieht sich allerdings vornehmlich auf die Anmeldezahlen der Bildungsgänge an den BBZ, da durch die Ausbildungsdauer von bis zu drei Jahren, längere Betrachtungszeiträume herangezogen werden müssten.
Aufgrund des kurzen Anmeldkorridors an dem beruflichen Schulen im jeweiligen Frühjahr, der Laufzeit der verschiedenen schulischen Ausbildungen von mindestens zwei Jahren (siehe Anlagen 1 und 2) und vor allem mangels eines flankierenden Fachkräftemonitorings für pädagogisch tätige im Kreisgebiet, dass auch eine qualitative Nachverfolgung nach dem Ausbildungsabschluss miteinschließt, können die vorliegenden Ergebnisse noch keiner Bewertung unterzogen werden.
Die Kreisverwaltung empfiehlt daher die in dem KT-Beschluss DrS/2021/232 formulierte Förderung einer Werbekampagne mindestens zwei weitere Jahre in gleicher Höhe fortzusetzen, bevor es zu einer ersten Bewertung auf Basis der dann vorliegenden Zahlen kommen kann. Bereits in dem grundlegenden KT Beschluss wurde darauf hingewiesen, dass „von einer Fortsetzung der Förderung in den Jahren 2023 und 2024“ auszugehen ist.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Für die Jahre 2023 und 2024 fördert der Kreis Segeberg die Entwicklung von Werbemaßnahmen zur verbesserten Außendarstellung und Wahrnehmung pädagogischer Berufe an den BBZ Segeberg und BBZ Norderstedt mit 30.000€ je Jahr. |
X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan 365 Tageseinrichtungen für Kinder | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 365 10 00 Sonstige |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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834,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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26,6 MB
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