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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/192

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Als Beisitzer*innen bzw. stellvertretende Beisitzer*innen des Kreiswahlausschusses für die Kommunalwahlen 2023 werden gewählt:

 

 

Beisitzer*in

stv. Beisitzer*in

1.

Claus Bornhöft, Bad Bramstedt

Margitta Neumann, Henstedt-Ulzburg

2.

Roswitha Strauß, Alveslohe

Ursula Michalak, Bad Segeberg

3.

Edda Lessing, Henstedt-Ulzburg

Uwe Gade, Norderstedt

4.

Jens Lichte, Bad Segeberg

Kirsten Tödt, Bad Segeberg

5.

Hans-Jürgen Kütbach, Bad Bramstedt

Joachim Behm, Bad Bramstedt

6.

Peter Stoltenberg, Bad Segeberg

Luka Marleen Schmidt, Neuengörs

7.

Jörg Nobis, Kaltenkirchen

Sven Wendorf, Norderstedt

8.

André Winter, Alveslohe

--

 

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Unter Berücksichtigung der Vorschläge der Parteien wählt der Hauptausschuss die Mitglieder des Kreiswahlausschusses für die Kommunalwahlen 2023

 

 

Sachverhalt:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 24.03.2022 (DrS/2022/057) beschlossen, die Befugnis zur Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kreiswahlausschusses für die Kommunalwahlen 2023 auf den Hauptausschuss zu übertragen.

 

Unter Berücksichtigung der Vorschläge der im Kreistag vertretenen Parteien werden die im Beschlussvorschlag genannten Persönlichkeiten zu Beisitzer*innen bzw. stellvertretenden Beisitzer*innen gewählt. Die Parteien DIE LINKE und FREIE WÄHLER haben auf ihr Vorschlagrecht verzichtet.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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