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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2022/179

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Im Vertrag zur Institutionellen Förderung zwischen dem KJR und dem Kreis ist in § 5 Abs. 4 festgeschrieben, dass dieser einmal jährlich im zuständigen Ausschuss berichten soll. Der Bericht wird hiermit zur Kenntnis gegeben.

 

Sachverhalt:

In den Vorlagen DrS/2018/177-ff wurde umfassend über die Entwicklung der Zu­sammenarbeit mit dem Kreisjugendring Segeberg e.V. (KJR) berichtet und die bisherigen Bezuschussungen erläutert.

 

Im Jahr 2015 wurde eine institutionelle Förderung für den KJR in Höhe von 35.000 EUR jährlich beschlossen (DrS/2015/118). Diese setzte sich zusammen aus Personalkostenzuschüssen in Höhe von 25.200 EUR und 6.800 EUR sowie einem Verwaltungskostenzuschuss von 3.000 EUR. Die Regelungen zur Aufga­benübertragung blieben von diesem Beschluss unberührt.

 

Am 13.06.2019 hat der Jugendhilfeausschuss auf Antrag des KJR beschlossen, diese Institutionelle Förderung des Kreisjugendringes Segeberg e.V. in einem Vertrag verbindlich festzuschreiben. Die institutionelle Förderung des KJR ist seit 01.01.2020 auf 46.000 EUR festgelegt.

 

Nach § 5 Abs. 4 des Vertrages ist einmal jährlich im zuständigen Ausschuss über die Arbeit zu berichten.

 

Unberührt davon sind der Vertrag zur Aufgabenübertagung, aktuell für die Jahre 2022-2024 (siehe DrS/2021/093-f), sowie für das Projekt „Stadt der Kinder - SDK“, aktuell für die Jahr 2021-2025 (DrS/2020/157).

 

 

Der Jahresbericht zur Institutionellen Förderung wird hiermit zur Kenntnis gege­ben. Evt. Fragen können in der Sitzung beantwortet werden.

 

 

 

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Anlagen

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