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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2021/271-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der Kreistag Segeberg hat in seiner Sitzung am 24.02.2022 die Richtlinie zur Übernahme der Fahrtkosten für von Gewalt bedrohte Frauen in Kraft gesetzt. In Ziffer 6 Abs. 2 der Richtlinie soll die Inanspruchnahme der Fahrtkosten jährlich evaluiert werden, erstmalig aber zum 30.06.2022.

 

 

Sachverhalt:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 24.02.2022 die o. g. Richtlinie erlassen und gleichzeitig 5.000 € zur Verfügung gestellt, damit Frauen (und deren Kinder) aus dem Kreisgebiet die Fahrtkosten zu einen Frauenhaus erstattet bekommen (s. DrS/2021/2071-1).

In Ziffer 6 Abs. 2 der Richtlinie ist geregelt, dass die Kreisverwaltung die Inanspruchnahme der Fahrtkosten jährlich evaluiert, erstmalig aber zum 30.06.2022.

 

Zum Stichtag 30.06.2022 (und auch aktuell) wurden weder Fahrtkosten von einzelnen Frauen noch von Frauenberatungsstellen oder dem Frauenhaus geltend gemacht. Die Mittel von 5.000 € stehen vollumfänglich zur Verfügung.

 

 

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