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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2021/242-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Durch die Einführung der überarbeiteten Richtlinien zur Übernahme der Beförderung von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern zum 01.01.2022 kam es in der Gesamtzahl zu keiner geringeren Inanspruchnahme der Beförderungsleistungen.

 

Sachverhalt:

Mit der Drs/2021/242 wurde im Sozialausschuss am 11.11.2021 die Umsetzung neuer Richtlinien für die Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen für behinderte und von Behinderung bedrohten Kindern, insbesondere zu Kindertagesstätten, zum 01.01.2022 beschlossen.

 

Der Ausschuss bat seinerzeit um einen Bericht zur Entwicklung der Inanspruchnahme zum Sommer 2022. Hierdurch sollte in den Blick genommen werden, ob die neuen Kriterien ab 01.01.2022 zu einer systematischen Schlechterstellung einzelner Personengruppen führen.

 

Zum 01.08.2021 hat der Kreis Segeberg für 25 Kinder einen Beförderungsdienst übernommen.

Ein Jahr Später, zum 01.08.2022, erhielten mit 22 Kinder eine annähernd gleiche Anzahl von Kindern einen Beförderungsdienst. In der Zeit seit 01.01.2022 kam es zu keinen Widerspruchs- oder Beschwerdeverfahren hinsichtlich der Ablehnung eines Beförderungsdienstes. Die neuen Richtlinien haben in der Praxis für alle Akteure (Eltern, Kita, EGH Minderjährige) transparente und einheitliche Entscheidungen ermöglicht, welche von den Kunden*Innen nachvollzogen werden können.

Die Befürchtung, dass sich die Zahl der Anspruchsberechtigten signifikant verringert und damit einhergehende Kosten zu Lasten der Kunden*Innen eingespart werden, hat sich aus Sicht der Verwaltung nicht bestätigt.

 

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