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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2021/315-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Kenntnisnahme des beiliegenden 2. Wirtschaftsplans 2022 der KOSOZ AöR.

 

Sachverhalt:

Der Verwaltungsrat der KOSOZ AöR hat in seiner Sitzung am 20.05.2022 den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2022 festgestellt. Der Jahresfehlbetrag erhöht sich im 2. Wirtschaftsplan 2022 um 400 T€. Ursächlich hierfür ist die Besetzung der Stelle des geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes ab 01.06.2022. Da das aktuelle Finanzergebnis im Wesentlichen den Planungen entspricht, wurde darauf

verzichtet, weitere Positionen des Wirtschaftsplanes anzupassen, so dass lediglich entsprechende Personalkostenpositionen angepasst worden sind.

Gem. § 16 Abs. 2 S. 2 KUVO wird der in der Anlage 1 befindliche Wirtschaftsplan dem Hauptausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

Eine Zustimmung der Träger der KOSOZ AöR zum Wirtschaftsplan ist mit dem Inkrafttreten der Satzungsänderung für die KOSOZ AöR im April 2021 nicht mehr erforderlich.

 

 

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Anlagen

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