Drucksache - DrS/2022/107
Grunddaten
- Betreff:
-
AktivRegionen Kofinanzierung - Förderperiode 2023-2027/2029
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Alina Frenz
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; Gleichstellungsbeauftragte; FB Zentrale Steuerung; Finanzen und Finanzcontrolling; FB Umwelt, Planen, Bauen
- Verfasser 1:
- Frenz, Alina
- Ziele:
- 4. Ziel 4 - wirtschaftliche Entwicklung; 7. Ziel 7 - Natur-, Landschafts- und Klimaschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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15.06.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.06.2022
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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30.06.2022
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Mit Ablauf der aktuellen EU-Förderperiode müssen sich die drei AktivRegionen im Kreis Segeberg – Alsterland, Holsteins Herz, Holsteiner Auenland neu aufstellen. Für die kommende Förderperiode 2023-2027/2029 wird eine Erhöhung der Kofinanzierung durch den Kreis Segeberg auf 20.000 € pro AktivRegion jährlich beantragt.
Sachverhalt:
Seit 2007 unterstützt der Kreis Segeberg die AktivRegionen im Kreis Segeberg. In 2014 wurde die Unterstützung der AktivRegionen vereinheitlicht und eine Kofinanzierungserklärung pro AktivRegion über 10.000 Euro jährlich abgegeben.
Nun ist die EU-Förderperiode ausgelaufen und es bedarf einer Erneuerung der Kofinanzierungserklärung für alle drei AktivRegionen, um deren Fortbestand und Finanzierung in der neuen Förderperiode 2023-2027/2029 sicher zu stellen.
Hierfür wird eine Mittelerhöhung auf 20.000 Euro je AktivRegion beantragt.
Die öffentlichen Kofinanzierungsmittel sind insbesondere erforderlich für das Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) mit den Bausteinen Regionalmanagement, Sensibilisierungskosten, sonstige Kosten der LAG, die Mitfinanzierung des schleswig-holsteinischen Regionen-Netzwerkes aller LAGn, die Umsetzung von Projekten in privater Trägerschaft, die Vorbereitung und Umsetzung von gebietsübergreifenden und transnationalen Projekten, die Umsetzung von regionalen oder themenbezogen Projekten sowie für weitere Kosten der LAG, wie z.B. Bewirtungskosten.
Vertreter*innen der drei AktivRegionen werden die beigefügte Präsentation erläutern.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
Ab 2023: 60.000 € jährlich |
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| Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan: 575 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 5317799000 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
x | Ja: |
Auch Menschen mit Beeinträchtigungen profitieren von den AktivRegions-Projekten
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja: In der Neuaufstellung der Integrierten Entwicklungsstrategien (IES) werden Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen berücksichtigt. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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620,9 kB
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