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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/105

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag genehmigt gem. § 57 Kreisordnung i.V. mit § 82 Gemeindeordnung die außerplanmäßigen Auszahlungen im Umfang von 300.000 EUR für die Auszahlung zur Förderung von Maßnahmen aus dem Förderprogramm für Ladeinfrastruktur. Die Deckung ist durch Minderauszahlungen im Förderprogramm der Radverkehrsinfrastruktur gewährleistet.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Es wird eine einmalige Umwidmung eines Teils der nicht nachgefragten Radverkehrsfördermittel zu Gunsten der Ladeinfrastrukturförderung vorgeschlagen. Diese Mittel würden anderenfalls zum Ende des Jahres verfallen.

 

 

Sachverhalt:

Die vom Kreis Segeberg erarbeitete Förderrichtlinie zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur trat am 07.12.2017 in Kraft und wurde am 14.3.2019 inhaltlich angepasst. Mit Kreistagsbeschluss vom 25.06.2020 wurden weitere Mittel in Höhe von 8 Mio. € zur Fortführung der Förderung bis Ende 2024 zur Verfügung gestellt.

 

Für das Haushalts-Jahr 2022 stehen Fördermittel für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur im Umfang von 2 Millionen € zur Verfügung. Aktuell liegen Förderanträge über ca. 550.000,-€ vor, weitere Anträge im Umfang von voraussichtlich ca. 450.000,- € werden aus Norderstedt erwartet. Damit liegt die realistischer Weise zu erwartende Fördermittelnachfrage unter dem verfügbaren Ansatz, so dass, wie auch im letzten Jahr, zu erwarten ist, dass ein Teil der Fördermittel verfallen würde.

 

Die gegenteilige Entwicklung ist bei dem Förderprogramm für Ladeinfrastruktur festzustellen.

 

Hier ist die Nachfrage extrem hoch und das Förderbudget für 2022 in Höhe von 300.000,-€ war bereits Anfang Mai aufgezehrt (309 Fördervorhaben). Die Nachfrage und der Bedarf sind jedoch nach wie vor vorhanden.

 

Hintergrund sind unter anderem der schnelle Hochlauf der Elektromobilität, nicht zuletzt weiter beschleunigt durch die steigenden Energie- und Kraftstoffkosten sowie die leeren Fördertöpfe des Bundes und Landes. Auch anderweitig gibt es zurzeit keine Fördermittel für Privatpersonen. Neue Mittel sind zwar in Vorbereitung, werden nach unserer Einschätzung aber nicht vor dem vierten Quartal oder gar 2023 zur Verfügung stehen.

 

Daher schlägt die Klimaschutzleitstelle eine einmalige Umwidmung eines Teils der nicht nachgefragten Radverkehrsfördermittel vor, die anderenfalls zum Ende des Jahres verfallen würden. So können diese Mittel haushaltsneutral weiter entsprechend ihren übergeordneten Zwecken Klimaschutz und Infrastrukturförderung eingesetzt werden und somit wie geplant zur Verkehrswende beitragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

x

Mittelbereitstellung

Teilplan: 5111300 Klimaschutz

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto: 7817000000

 

x

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Auszahlung

 

in Höhe von

300.000

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

x

Minderauszahlungen im Teilplan

beim Produktkonto: 7812100000

5422100 Radverkehrsförderung

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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