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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag benennt die/den Vorsitzende*n des ___ -ausschusses des Kreises Segeberg als Mitglied des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Elmshorn. Vertreter*in ist die/der Vorsitzende des ____ -ausschusses.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der Kreis Segeberg besetzt zwei Plätze im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Elmshorn. Durch Ausscheiden eines der beiden Mitglieder zum Ende der Berufungsperiode des Verwaltungsausschusses zum 31.05.2022 muss eine neue Person benannt werden.

 

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Elmshorn ist ein Selbstverwaltungsorgan, das in regelmäßigen Abständen über die Entwicklungen und Vorhaben von der/dem Geschäftsführer*in der Agentur informiert wird und dazu Stellung nehmen kann (s. Anlage – Auszug aus „Selbstverwaltung der BA“, Stand: 09.11.2012). Er tagt in der Regel jedes Quartal in den Räumen der Agentur für Arbeit in Elmshorn. Im Verwaltungsausschuss sind Vertreter*innen der Arbeitnehmer*innen und der Arbeitgeber*innen sowie der öffentlichen Körperschaften als Mitglieder berufen. Die Berufung erfolgt durch den Verwaltungsrat der Agentur für Arbeit und beträgt sechs Jahre.

 

Bis zur Neuorganisation der Agentur für Arbeit im Jahr 2012 waren die Agentur Elmshorn für Norderstedt und die Agentur Neumünster für das übrigen Kreisgebiet zuständig. Diese Zuständigkeit erstreckte sich auch auf die Zuständigkeit der Trägerversammlung des Jobcenters, so dass diese – neben den Vertreter*innen des Kreises – mit Vertreter*innen der Agentur für Arbeit Neumünster und Elmshorn besetzt war.

 

Der Kreis Segeberg hatte in dieser Zeit ein Platz im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Neumünster inne, der durch die damalige Vorsitzende des Sozialausschusses besetzt wurde.

 

Zum 01.10.2012 erfolgte eine Neuorganisation der Agentur für Arbeit. Ab diesem Zeitpunkt war die Agentur Elmshorn allein für den Kreis Segeberg verantwortlich. Vor diesem Hintergrund wurden dem Kreis Segeberg zwei Plätze im Verwaltungsausschuss angeboten. Die Politik des Kreises entschloss sich damals (ohne formellen Beschluss), dass der damalige Vorsitzende des Hauptausschusses Herr Wulf (Vertreter Herr Miermeister) und der damalige Vorsitzende des Jugendhilfeausschuss Herr Busch (Vertreterin Frau Schulz) benannt wurde. 

 

Die Berufungsperiode des Verwaltungsausschusses endete im Jahr 2016, so dass ein neuer Vorschlag des Kreises Segeberg notwendig war. Der Kreistag hat mit Beschluss vom 30.06.2016 erneut Herrn Wulf und Herrn Busch benannt (DrS/2016/128).

 

Nach der letzten Kreistagswahl ist Herr Busch aus dem Verwaltungsausschuss ausgeschieden. Der Kreistag hat deshalb in seiner Sitzung am 27.09.2018 beschlossen, dass die Fachbereichsleitung III – Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit (jetzt: Soziales, Arbeit und Gesundheit) sowie als Stellvertreter*in die/der Fachdienstleiter*in Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration benannt werden (DrS/2018/122).

 

Mit Ende der Berufungsperiode zum 31.05.2022 scheidet nun auch Herr Wulf aus dem Gremium aus, so dass eine Neubesetzung erforderlich ist.

 

Zwischen dem Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Elmshorn und der Trägerversammlung des Jobcenters Kreis Segeberg besteht ein fachlich enger Zusammenhang. Insofern schlägt die Verwaltung vor, dass eine*r der beiden Vertreter*innen des Kreises in der Trägerversammlung, mithin die/der Vorsitzende*r des Hauptausschusses oder die/der Vorsitzende*r des Sozialausschusses, für den Verwaltungsausschuss benannt werden sollte. Die/der jeweils andere Vorsitzende sollte als stellvertretendes Mitglied benannt werden. 

 

Eine namentliche Benennung entfällt. Dadurch, dass eine Funktion und nicht eine Person benannt werden würde, ist eine fortwährende Besetzung des Platzes gewährleistet, falls der Vorsitz im Haupt- bzw. im Sozialausschuss wechseln sollte. Eine erneute Befassung im Kreistag wäre entbehrlich.  

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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