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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/124

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss stimmt den folgenden Gesellschafterbeschlüssen der WKS GmbH zu:

 

  1. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 inkl. Lagebericht der WKS GmbH.

 

  1. Verwendung des Jahresfehlbetrages 2021 der WKS GmbH in Höhe von 911.010,46 € durch Vortrag auf neue Rechnung.

 

  1. Kenntnisnahme des Nachweises über die Verwendung der Mittel gem. Ziffer 4.8 Betrauungsakt.

 

  1. Entlastung der Geschäftsführung der WKS GmbH für das Geschäftsjahr 2021.

 

  1. Entlastung des Aufsichtsrats der WKS GmbH für das Jahr 2021.

 

Herr Landrat Schröder als Gesellschaftervertreter wird beauftragt, den entsprechenden Gesellschafterbeschlüssen in der Gesellschafterversammlung der WKS GmbH zuzustimmen.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Gem. Ziffer 5.2 der Beteiligungsrichtlinie des Kreises Segeberg vom 15.03.2018 bedarf die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung der WKS GmbH der vorherigen Zustimmung durch den Hauptausschuss.

 

Der Jahresabschluss 2021 der WKS GmbH wurde zum sechsten Mal von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MAZARS geprüft.

 

Die Abschlussbesprechung zum Jahresabschluss 2021 fand in der Aufsichtsratssitzung der WKS am 16.05.2022 statt.

 

Sachverhalt:

Zu 1.

Die Prüfung durch MAZARS hat zu keinen Einwendungen geführt, die Jahresabschlussprüfer haben ein uneingeschränktes Testat ausgestellt (Anlage 1 „Prüfbericht Jahresabschluss 2021 der WKS GmbH“).

 

Zu 2.

Der Jahresfehlbetrag (-911 T€) weicht um 31,6 T€ (zzgl. 10 T€ HMG-Beitrag) vom 1. Nachtragswirtschaftsplan 2021 ab. Die Abweichung zwischen Planansatz und dem Ist-Ergebnis bei den Erträgen resultiert im Wesentlichen aus dem vom Land Schleswig-Holstein gewährten Zuschuss für das Projekt

"Praktikum im HanseBelt" (22,3 T€). Weiterhin plante die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 nicht mit sonstigen betrieblichen Erträgen.

Die Abweichung resultiert im Wesentlichen aus Erträgen aus nicht vorhersehbaren Erstattungen im Rahmen des Aufwendungsausgleichsgesetzes (T€ 19) und Sachbezügen Kfz (T€ 10)

 

Wesentliche Ursache bei den Aufwendungen für die Abweichung zwischen Planansatz und Ist-Ergebnis sind pandemiebedingte niedrigere Sachkosten. Insbesondere die Aufwendungen für Messen, Veranstaltungen, Workshops sowie die davon abhängigen Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit sowie die Reisekosten liegen unter dem Planwert. Zudem wurde das Radtourismuskonzept und die Marketingkampagne „Gesundheitsregion“ auf das Jahr 2022 verschoben.

 

Dem gegenüber hat der Kreis Segeberg gem. Ziffer 4.2 des Betrauungsaktes auf Grundlage des 1. Nachtragswirtschaftsplans 2021 Verlustausgleichszahlungen (952,6 T€) in die Kapitalrücklage der WKS GmbH geleistet.

 

Der erzielte Jahresfehlbetrag von -911 T€ ist um 41,6 T€ geringer als die erhaltenen Zuzahlungen (952,6 T€) zur Kapitalrücklage gem. Betrauungsakt für das Jahr 2021. Die Rückzahlungsverpflichtung von 41,6 T€ wurde als Verbindlichkeit gegenüber dem Kreis Segeberg passiviert und wird mit Feststellung des Jahresabschlusses in der Gesellschafterversammlung am 29.06.2022 fällig. Im Anschluss wird die WKS den Betrag an den Kreis Segeberg zurück überweisen.

 

Somit verfügt die Gesellschaft zum 31.12.2021 über

eine Kapitalrücklage in Höhe von 3.312.757,61 €,

einen Verlustvortrag in Höhe von -2.332.115,99 €,

und einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -911.010,46 €,

per Saldo 69.631,16 € freie Kapitalrücklage.

 

 

Zu 3.

Gem. Ziffer 4.8 des Betrauungsaktes hat die Gesellschaft nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres den Nachweis über die Verwendung der Mittel auf Grundlage des Jahresabschlusses der WKS im Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses zu führen.

 

Zu den näheren Ausführungen siehe Anlage 2 „Nachweis über Mittelverwendung 2021“.

 

Aufgrund der Überkompensation durch den Kreis Segeberg gem. Ziffer 7.1 des Betrauungsaktes wurde der überschießende Betrag (41,6 T€) als Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter passiviert, siehe 2.

 

Zu 4.

Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 16.05.2022 einstimmig für eine Entlastung der Geschäftsführung ausgesprochen.

 

Zu 5.

Gründe, die einer Entlastung des Aufsichtsrates durch die Gesellschafterversammlung entgegenstehen, sind nicht bekannt. Der Bericht des Aufsichtsrats gem. § 9 Abs. 10 der Satzung ist als Anlage 3 „Bericht des Aufsichtsrats“ beigefügt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Entlastung TP 5712 um 41,6 T€ in 2022

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

X

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: 5712100

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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