Drucksache - DrS/2022/121
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung von Fachberatungsleistungen in der Kindertagespflege 2023-2024 für alle vier Regionen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Marina Steinfeld
- Beteiligt:
- FB Jugend und Bildung; Gremien, Kommunikation, Controlling; Gleichstellungsbeauftragte; Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle; FB Zentrale Steuerung; Finanzen und Finanzcontrolling
- Verfasser 1:
- Steinfeld, Marina
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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23.06.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.06.2022
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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30.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Ausschreibung der Fachberatungsleistungen in der Kindertagespflege für die Jahre 2023–2024 ist für alle vier Regionen durchzuführen
für das Jahr 2023 in Höhe von insgesamt 154.500 € (inkl. Restlaufzeit bestehender Verträge 163.800 €) und
für das Jahr 2024 in Höhe von insgesamt 185.400 €.
Die entsprechenden Mittel sind in der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 sowie Vorplanung für das Jahr 2024 zu berücksichtigen.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Aufgaben der Fachberatung, Vermittlung und Eignungsüberprüfung der Tagespflegepersonen sowie der Beratung der Kindeseltern sind per Vertrag je Region an freie Träger übertragen.
Die Verträge aller vier Regionen laufen Ende 2022 bzw. Anfang 2023 aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf und sind neu auszuschreiben. Die Ausschreibung erfolgt ohne finanzielle Beteiligung der Kommunen.
Sachverhalt:
Die Aufgaben der Beratung, Vermittlung und Eignungsüberprüfung von Tagespflegepersonen sowie die Beratung der Kindeseltern sind per Dienstleistungsvertrag an freie Träger übertragen. Die Aufgabenübertragung ist für die vier Regionen wie folgt unterteilt:
- Region Nord
Stadt Bad Bramstedt, Amt Bad Bramstedt-Land, Amt Boostedt-Rickling, Amt Bornhöved
Derzeitiger Vertragspartner: Diakonisches Werk Altholstein in Neumünster
Vertragsdauer: 01.03.2020 – 28.02.2023 (36 Monate)
- Region Ost
Stadt Bad Segeberg, Stadt Wahlstedt, Amt Leezen, Amt Trave-Land
Derzeitiger Vertragspartner: Ev. Bildungswerk des Kirchenkreises Plön-Segeberg in Bad Segeberg
Vertragsdauer: 01.05.2020 – 30.04.2023 (36 Monate)
- Region West
Stadt Kaltenkirchen, Amt Auenland Südholstein, Amt Kisdorf
Derzeitiger Vertragspartner: Tausendfüßler Stiftung in Kaltenkirchen
Vertragsdauer: 01.01.2020 – 31.12.2022 (36 Monate)
- Region Süd
Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Gemeinde Ellerau, Amt Itzstedt
Derzeitiger Vertragspartner: Tausendfüßler Stiftung in Kaltenkirchen
Vertragsdauer: 01.01.2022 – 31.12.2022 (12 Monate)
Die Wahrnehmung der Aufgaben durch freie Träger erfolgt bereits seit 2010. Die Aufgabenübertragung hat sich über die Jahre bewährt und sollte daher fortgeführt werden.
Die unterschiedlichen Vertragslaufzeiten sollen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens vereinheitlicht und für alle vier Regionen bis zum 31.12.2024 (maximal 24 Monate Laufzeit) festgelegt werden.
Die vollständige Kalkulation der vertraglichen Förderhöhen erfolgte zuletzt im Jahr 2012 und wurde seitdem lediglich den aktuellen Zahlen angepasst. Inzwischen gab es große Veränderungen in der Qualität und dem Umfang der Fachberatungstätigkeit, die eine Neukalkulation (siehe Anlage) der Kosten erforderlich macht.
Zum 01.01.2022 wurde bereits ein Aufschlag in Höhe von 20% auf die vertragliche Förderhöhe aufgrund der Einführung eines Vertretungssystems (siehe DrS/2021/173) im Kreis Segeberg eingeführt. Bei der neuen Kalkulation der Kosten wurden folgende Faktoren einbezogen:
- Anzahl der Kindertagespflegepersonen zum Stichtag 31.12.2021 (1/3 der Kalkulationsbasis)
- Anzahl der betreuten Kinder zum Stichtag 31.12.2021 (1/3 der Kalkulationsbasis)
- Einwohnerzahl Stand 3. Quartal 2021 (1/3 der Kalkulationsbasis)
- Jährliche Preissteigerungen in Höhe von 3 % für Personalkosten und Sachaufwendungen für die Jahre 2024 und 2025
Die Kindertagespflege ist ein wichtiger Bestandteil der Kinderbetreuung insbesondere im U3-Bereich. Die Anforderungen an die Kindertagespflege hinsichtlich der Qualität der Betreuung sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Hinzu kommt ein hoher Bedarf an Betreuungsplätzen im Kreis Segeberg, der schon jetzt nicht komplett gedeckt werden kann. Ergänzend dazu hat sich ein rechtlicher Anspruch auf Betreuungsplätze für ukrainische Flüchtlingskinder ergeben, der die Situation weiter verschärft. Die Gewinnung und Qualifizierung von neuen Kindertagespflegepersonen sowie die Erhaltung und Fortbildung bereits tätiger Kindertagespflegepersonen ist somit ein wichtiger Bestandteil der Fachberatung.
Der Kreis Segeberg ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe verantwortlich für die Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Kindertagespflege (§§ 22 ff SGB VIII). Die anteilige Mitfinanzierung vieler Kommunen an diesem System ist positiv zu bewerten, einen rechtlichen Anspruch gibt es nicht.
Die Interessenlage der Kommunen an der finanziellen Beteiligung hat sich durch die KiTa-Reform geändert. Nicht mehr die Standortgemeinden, sondern allein der Kreis ist zentraler Finanzierer, Risikoträger und ggf. Beklagter, wenn es um die Rechtsanspruchserfüllung für Betreuungsplätze geht. Das Interesse der Kommunen an einer Vermittlung in Kindertagespflege in finanzieller Hinsicht ist praktisch weggefallen. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass der Kreis die Finanzierung der Fachberatungen in der Kindertagespflege künftig alleine, d.h. ohne finanzielle Beteiligung der Kommunen zu bestreiten hat.
Für die Haushaltsvorplanungen hatte der FD 51.10 die vier notwendigen Verträge bereits mit insgesamt 160.000 € pro Jahr geplant. Aus der anliegenden Kalkulation ergeben sich abweichend von diesem Betrag Mehrkosten für 2023 in Höhe von rd. 3.800 € und für 2024 in Höhe von 25.400,00 €.
Die Mehrkosten sind für 2023 um einiges geringer als für das Jahr 2024, da die bisherigen Verträge für die Regionen Nord (bis 28.02.) und Ost (bis 30.04.) erst Anfang 2023 auslaufen, und zwar bis dahin noch unter finanzieller Beteiligung der Kommunen.
Bei den Mehrkosten ist zu bedenken, dass bei der ordnungsgemäßen Ausschreibung für die Region Süd zum 01.01.2022 keine Bewerbung einging. Deshalb wurde diese Leistung interimsmäßig bis zum 31.12.2022 an die Tausendfüßler Stiftung mit einem höheren Jahresbudget vergeben als geplant (40.400 € anstatt 36.000 €). Diese Interimsvergabe erfolgte bereits ohne finanzielle Beteiligung der Kommunen.
In diesem Zuge erklärte sich die Tausendfüßler Stiftung dazu bereit, die Aufgabe der Fachberatung auch für das Amt Itzstedt zu übernehmen (DrS/2022/006 Interimslösung). Aufgrund fehlender finanzieller Beteiligung des Amtes Itzstedt wurde die Fachberatung für die dort geringen Fallzahlen (Tagespflegepersonen und betreute Kinder) bis zu diesem Zeitpunkt vom Kreis selbst wahrgenommen. Durch den vorgenannten Vertrag mit der Tausendfüßler Stiftung hat nun auch dieser Amtsbereich eine qualitativ hochwertigere Fachberatung erhalten.
Nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG S-H ) informieren die örtlichen Träger über das Platzangebot und beraten die Erziehungsberechtigten bei der Auswahl des Platzes und in allen Fragen der Kindertagespflege einschließlich Fragen zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt. Sie können hierzu Vermittlungs- und Beratungsstellen freier Träger fördern.
Die Fachberatung spielt eine zentrale Rolle in der Kindertagespflege. Durch sie werden Strukturen entwickelt, die die Qualität und Weiterentwicklung des Betreuungsangebotes bedarfsgerecht sichern. Eltern und Tagespflegepersonen haben einen Rechtsanspruch auf Beratung und Vermittlung, der in den Fachberatungsstellen möglichst ortsnah gewährt wird. Neben spezifisch-pädagogischen Beratungstätigkeiten wie persönlichen Begleitungs- und Unterstützungsangeboten werden auch rechtlich-administrative Beratungsaufgaben wahrgenommen.
In kindsbezogenen Fragen, Konfliktsituationen, aber auch für tätigkeitsbegleitende Fragen (z.B. zur Vertragsgestaltung und Existenzgründung) sind die Fachberatungsstellen die ersten Anlaufstellen in der Kindertagespflege.
Um zu vermeiden, dass für die Ausschreibung ab 2023 keine Bewerbungen beim Kreis Segeberg eingehen, ist das Budget in allen Regionen entsprechend höher anzusetzen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Einschließlich der noch anteilig laufenden Verträge im Jahr 2023 ergeben sich Kosten für 2023 in Höhe von 163.800 € sowie für 2024 in Höhe von 185.400 €. |
X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 361 „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege“ | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 5331 „SozLst an natürl. Pers a v Einr.“ |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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48,4 kB
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