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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2022/087

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Wie das Land Schleswig-Holstein aktuell informiert (siehe Schreiben des Landes SH vom 25.03.2022 in der Anlage), wurde der o. g. Planfeststellungsbeschluss vorgelegt. Es wurde die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, so dass noch in diesem Jahr mit den Arbeiten begonnen werden könnte, sofern dagegen keine Rechtsmittel eingelegt werden. Der Planfeststellungsbeschluss für den S21-Abschnitt auf Hamburger Gebiet war bereits Ende 2018 erlassen worden. Ziel ist, die S21-Nordverlängerung von HH-Eidelstedt bis Kaltenkirchen Ende 2025 in Betrieb zu nehmen. Die Planfeststellungsunterlagen können unter den in der Anlage angegebenen www-Adressen eingesehen werden.

 

Sachverhalt:

Wie das Land Schleswig-Holstein aktuell informiert (siehe Schreiben des Landes SH vom 25.03.2022 in der Anlage), wurde der o. g. Planfeststellungsbeschluss vorgelegt. Es wurde die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, so dass noch in diesem Jahr mit den Arbeiten begonnen werden könnte, sofern dagegen keine Rechtsmittel eingelegt werden. Der Planfeststellungsbeschluss für den S21-Abschnitt auf Hamburger Gebiet war bereits Ende 2018 erlassen worden. Ziel ist, die S21-Nordverlängerung von HH-Eidelstedt bis Kaltenkirchen Ende 2025 in Betrieb zu nehmen. Die Planfeststellungsunterlagen können unter den in der Anlage angegebenen www-Adressen eingesehen werden.

 

 

 

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Anlagen

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