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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2022/077

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Jahresbericht 2021 der gemeinsamen Prüfinstitution der kreisfreien Städte und der Kreise in Schleswig-Holstein bei der Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise AöR (KOSOZ AöR)

 

Sachverhalt:

Der Prüfbericht der gemeinsamen Prüfinstitution für das Jahr 2021 wird zur Kenntnis gegeben. Die Prüfinstitution ist als eigenständiger Teilbereich der KOSOZ zugeordnet und prüft bei den Leistungserbringern der Eingliederungshilfe die Qualität und Wirtschaftlichkeit.

 

Grundlage dafür ist der § 128 SGB IX sowie die Vereinbarung im § 29 Landesrahmenvertrag, die eine anlassunabhängige Prüfung in Schleswig-Holstein ermöglicht.

 

Die zu prüfenden Einrichtungen werden mit den Kreisen und kreisfreien Städten bei der jeweiligen Jahresplanung mit der KOSOZ abgestimmt und dann durchgeführt.

 

Für den Kreis Segeberg wurden folgende Prüfungen durchgeführt:

2019 –  2 Tagesförderstätten und 3 Kindertagesstätten

2020 –  1 ambulantes Angebot (Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum)
              sowie eine Wohnstätte (gemeinsames Wohnen in einer besonderen

              Wohnform) –  wird in 2021 übertragen (Corona).

2021    1 besondere Wohnform

 

 

Dabei hat sich für die Prüfungen im Kreis Segeberg eine Beanstandung ergeben, die zu einer Rückforderung von Leistungen führen wird. Die Höhe der Rückforderung wird zurzeit berechnet, so dass das Ergebnis in 2022 feststehen wird und noch nicht im Jahresbericht 2021 mit aufgenommen wurde.

 

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Anlagen

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