Bericht der Verwaltung - DrS/2022/077
Grunddaten
- Betreff:
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Jahresbericht 2021 der gemeinsamen Prüfinstitution der kreisfreien Städte und der Kreise in Schleswig-Holstein bei der Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise AöR (KOSOZ AöR)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Minderjährige
- Bearbeitung:
- Jan-Hauke Heinze
- Beteiligt:
- Eingliederungshilfe für Erwachsene; Gremien, Kommunikation, Controlling; FB Zentrale Steuerung; Finanzen und Finanzcontrolling; Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration; FB Jugend und Bildung
- Verfasser 1:
- Frau Rohwer
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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28.04.2022
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Jahresbericht 2021 der gemeinsamen Prüfinstitution der kreisfreien Städte und der Kreise in Schleswig-Holstein bei der Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise AöR (KOSOZ AöR)
Sachverhalt:
Der Prüfbericht der gemeinsamen Prüfinstitution für das Jahr 2021 wird zur Kenntnis gegeben. Die Prüfinstitution ist als eigenständiger Teilbereich der KOSOZ zugeordnet und prüft bei den Leistungserbringern der Eingliederungshilfe die Qualität und Wirtschaftlichkeit.
Grundlage dafür ist der § 128 SGB IX sowie die Vereinbarung im § 29 Landesrahmenvertrag, die eine anlassunabhängige Prüfung in Schleswig-Holstein ermöglicht.
Die zu prüfenden Einrichtungen werden mit den Kreisen und kreisfreien Städten bei der jeweiligen Jahresplanung mit der KOSOZ abgestimmt und dann durchgeführt.
Für den Kreis Segeberg wurden folgende Prüfungen durchgeführt:
2019 – 2 Tagesförderstätten und 3 Kindertagesstätten
2020 – 1 ambulantes Angebot (Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum)
sowie eine Wohnstätte (gemeinsames Wohnen in einer besonderen
Wohnform) – wird in 2021 übertragen (Corona).
2021 1 besondere Wohnform
Dabei hat sich für die Prüfungen im Kreis Segeberg eine Beanstandung ergeben, die zu einer Rückforderung von Leistungen führen wird. Die Höhe der Rückforderung wird zurzeit berechnet, so dass das Ergebnis in 2022 feststehen wird und noch nicht im Jahresbericht 2021 mit aufgenommen wurde.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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207,9 kB
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