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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/070

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

An der Janusz-Korczak-Schule in Kaltenkirchen wird ab dem zweiten Schulhalbjahr 2022/2023 in der Offenen Ganztagsschule eine weitere Gruppe mit sieben Betreuungsplätzen eingerichtet. Der Vertrag mit der Lebenshilfe Kaltenkirchen ist entsprechend um eine weitere Fachkraft (Erzieher*in) und eine weitere Hilfskraft als Betreuungskräfte zu ergänzen.

 

Ebenfalls wird die Verwaltung beauftragt, bei Vorliegen der personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung mit allen Beteiligten bereits im Laufe des ersten Schulhalbjahres 2022/2023 weitere Betreuungsplätze in der Offenen Ganztagsschule anzubieten, um die höhere Nachfrage kurzfristiger ausgleichen zu können.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die steigende Zahl an Schüler*innen an der Janusz-Korczak-Schule und die somit steigende Nachfrage nach einer Nachmittagsbetreuung macht in Abstimmung mit der Lebenshilfe Kaltenkirchen, der Schule und der Verwaltung die Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe in der Offenen Ganztagsschule erforderlich.

 

 

Sachverhalt:

An der Janusz-Korczak-Schule sind in der Offenen Ganztagsschule vier Gruppen mit insgesamt 28 Betreuungsplätzen eingerichtet. Die Lebenshilfe Kaltenkirchen organisiert in Abstimmung mit der Schulleitung das Angebot. Neben den Mitarbeiter*innen der Lebenshilfe sind ebenfalls Sozialpädagogische Assistent*innen, Hilfskräfte und Freiwilligendienstler des Schulträgers in diesem Betreuungsangebot tätig.

 

Die zunehmende Zahl an Schüler*innen auch an diesem Förderzentrum (siehe Vorlage DrS/2020/003 zur baulichen Erweiterung) bedingt ebenfalls eine steigende Nachfrage für die Offene Ganztagsschule. Es zeichnet sich aktuell vor allem ab dem nächsten Schuljahr 2022/2023 ein weiterer Bedarf an Betreuungsplätzen ab. Die Zahl der neu aufzunehmenden Schüler*innen übersteigt dabei die letzten Jahre. Die gute Abstimmung zwischen Eltern, Lebenshilfe und Schule hat in den letzten Jahren für eine optimale Belegung der vorhandenen Plätze gesorgt. Vielfach werden Kinder je nach Bedarf der Eltern an einzelnen Tagen in der Woche betreut.

 

Die steigende Nachfrage macht es jedoch unumgänglich, das Betreuungsangebot um eine weitere Gruppe mit sieben Plätzen zu erhöhen. Die vertragliche Vereinbarung mit der Lebenshilfe sieht diese Option in § 3 ausdrücklich vor.

 

Das Personal (eine Fachkraft und eine Hilfskraft) ist von der Lebenshilfe zu stellen, da der Kreis Segeberg über keine freien personellen Ressourcen verfügt. Dienstleistende des Bundesfreiwilligendienstes und des Freiwilligen Sozialen Jahres des Förderzentrums unterstützen auch diese Gruppe je nach Bedarf.

 

Für diese zusätzliche Gruppe ist mit jährlichen Kosten i.H.v. ca. 30.000 EUR zu rechnen (Stand 2021). Die nachgewiesenen jährlichen Lohnsteigerungen sind ebenfalls zu berücksichtigen. Es ist geplant, die zusätzliche Gruppe spätestens Anfang 2023 zum zweiten Schulhalbjahr 2022/2023 einzurichten. In Abstimmung mit allen Beteiligten wird angestrebt, diese zusätzlichen Betreuungsplätze bereits in 2022 im Laufe des ersten Schulhalbjahrs 2022/2023 einzurichten. Finanzielle Mittel hierzu werden im laufenden Haushaltsjahr aus dem Gesamtbudget des Schulträgers entnommen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Ab dem Jahr 2023 erhöhen sich die Aufwendungen für die Offene Ganztagsschule um ca. 30.000 EUR. Zusätzlich sind die nachgewiesenen jährlichen Lohnsteigerungen zu berücksichtigen.

Für das aktuelle Haushaltsjahr werden Mittel aus dem Gesamtbudget des Schulträgers entnommen, falls eine Einrichtung zusätzlicher Betreuungsplätze bereits im ersten Schulhalbjahr 2022/2023 ermöglicht werden kann.

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 22111 529125

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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