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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag überträgt die Befugnis zur Wahl der Beisitzer*innen des Kreiswahlausschusses sowie deren persönliche Stellvertretungen auf den Hauptausschuss.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Aus verwaltungsökonomischen Gründen soll die Wahl der Beisitzer*innen und ihrer Stellvertretenden durch den Hauptausschuss erfolgen

 

 

Sachverhalt:

Den Kreiswahlausschuss bilden nach § 12 Abs. 3 des Gemeinden- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) der Wahlleiter (Landrat) und acht Beisitzer*innen.

 

Dem Kreiswahlausschuss obliegen folgende Aufgaben:

  • die Einteilung des Kreisgebietes in 25 Wahlkreise
  • die Entscheidung über die Zulassung oder Zurückweisung eingereichter Wahlvorschläge und
  • die Feststellung des Wahlergebnisses der Kreiswahl.
  • Der Kreiswahlausschuss ist zudem Beschwerdeinstanz für die Gemeindewahlen.

Die Mitglieder und ihre persönliche Stellvertretung werden unter Berücksichtigung der Vorschläge der Parteien und Wählergruppen aus dem Kreis der Wahlberechtigten vom Kreistag gewählt. Gemäß § 12 Abs. 3 Satz 3 kann der Kreistag die Befugnis zur Wahl auf den Hauptausschuss übertragen. Die vorausgegangenen Wahlen haben gezeigt, dass mehrfach Nachwahlen erforderlich wurden, weil die gewählten Mitglieder des Kreiswahlausschusses als Direkt- oder Listenbewerber*innen kandidierten, Vertrauensperson eines Wahlvorschlages wurden oder eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem gemeindlichen Wahlorgan (Gemeindewahlausschuss, Wahlvorstand) übernommen hatten und folglich entsprechend § 55 GKWG nicht mehr (stv.) Beisitzer*in des Kreiswahlausschusses sein durften. Aus verwaltungsökonomischen Gründen, insbesondere im Falle erforderlicher Nachwahlen,  sollte daher die Befugnis zur Wahl der Mitglieder des Kreiswahlausschusses auf den Hauptausschuss erfolgen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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