Drucksache - DrS/2022/057
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreiswahlausschuss für die Kommunalwahl 2023; hier: Übertragung der Aufgabe auf den Hauptausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Carola Pape-Boldt
- Verfasser 1:
- Pape-Boldt, Carola
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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22.03.2022
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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24.03.2022
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Aus verwaltungsökonomischen Gründen soll die Wahl der Beisitzer*innen und ihrer Stellvertretenden durch den Hauptausschuss erfolgen
Sachverhalt:
Den Kreiswahlausschuss bilden nach § 12 Abs. 3 des Gemeinden- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) der Wahlleiter (Landrat) und acht Beisitzer*innen.
Dem Kreiswahlausschuss obliegen folgende Aufgaben:
- die Einteilung des Kreisgebietes in 25 Wahlkreise
- die Entscheidung über die Zulassung oder Zurückweisung eingereichter Wahlvorschläge und
- die Feststellung des Wahlergebnisses der Kreiswahl.
- Der Kreiswahlausschuss ist zudem Beschwerdeinstanz für die Gemeindewahlen.
Die Mitglieder und ihre persönliche Stellvertretung werden unter Berücksichtigung der Vorschläge der Parteien und Wählergruppen aus dem Kreis der Wahlberechtigten vom Kreistag gewählt. Gemäß § 12 Abs. 3 Satz 3 kann der Kreistag die Befugnis zur Wahl auf den Hauptausschuss übertragen. Die vorausgegangenen Wahlen haben gezeigt, dass mehrfach Nachwahlen erforderlich wurden, weil die gewählten Mitglieder des Kreiswahlausschusses als Direkt- oder Listenbewerber*innen kandidierten, Vertrauensperson eines Wahlvorschlages wurden oder eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem gemeindlichen Wahlorgan (Gemeindewahlausschuss, Wahlvorstand) übernommen hatten und folglich entsprechend § 55 GKWG nicht mehr (stv.) Beisitzer*in des Kreiswahlausschusses sein durften. Aus verwaltungsökonomischen Gründen, insbesondere im Falle erforderlicher Nachwahlen, sollte daher die Befugnis zur Wahl der Mitglieder des Kreiswahlausschusses auf den Hauptausschuss erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X | Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja: |
