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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/040-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und der Hauptausschuss empfehlen, dass der Kreistag beschließt, das Abfallwirtschaftskonzept für den Zeitraum 2022 2026 mit folgenden Ergänzungen / Änderungen zur DrS/2022/040 fortzuschreiben und die Umsetzung durch den WZV der Gemeinden des Kreises Segeberg und die Stadt Norderstedt zu befürworten:

 

 

  1.                 Änderung zu 3.4 Gelber Sack / Wertstofftonne / Konzept:

Der WZV wird mit den Systemträgern in Verhandlungen treten mit dem Ziel schnellstmöglich die Wertstofftonne im Kreis einzuführen spätestens aber bis zum 01.01.2024. (Statt ursprünglich: In zukünftige Verhandlungen mit den Systemträgern wird der WZV mit Maßgabe der Einführung einer Wertstofftonne treten. Zum 01.01.2026 sollen die entsprechenden Vorbereitungen verwaltungsseitig abgeschlossen sein…“)

Ferner soll der Ausschuss regelmäßig über Vorbereitungsmaßnahmen informiert werden.

 

  1.                 Änderung zu 3.6 Sperrmüll / Konzept:

Das bewährte Abrufverfahren bleibt bestehen ohne Entrichtung einer Anfahrtspauschale. Alternativ kann eine jährliche Freimenge Sperrmüll auch zu einem der Recyclinghöfe angeliefert werden. (Statt: „Spätestens 2023 wird eine Umstellung hin zu einem gestärkten Bringsystem erfolgen. ….“)

 

  1.                 Änderung zu 3.11 Grünabfälle / Konzept:

Das bewährte Abrufverfahren bleibt bestehen: kostenfreie Abholung von zweimal jährlich 3 m3 oder einmal jährlich 6 m3. Parallel besteht die Möglichkeit der Selbstanlieferung. (Statt: „Der WZV plant in den nächsten Jahren eine Umstellung auf ein gestärktes Bringsystem für Grünabfälle. Abfuhr vor Ort wird dann nur noch kostenpflichtig angeboten.  ….“)

 

 

  1.            Änderung zu 5.2 Deponie

Äerungen zu Verfahren und Rechtsauffassungen Dritter und laufender Verfahren sind in einem Abfallwirtschaftskonzept unangemessen. Folgendes soll gestrichen werden: „Seit Februar 2021 werden auf der Zentraldeponie keine Abfallablagerungen mehr vorgenommen, nachdem das LLUR die Rechtsauffassung geäert hat, die planfestgestellte Einlagerungsmenge sei bereits erreicht. Der WZV betreibt ein Genehmigungsverfahrenr die Einlagerung zusätzlicher Mengen. Außerdem soll gestrichen werden: „Der WZV betreibt aus den vorgenannten Gründen ein Planfeststellungsverfahren mit dem Ziel, durch eine Erhöhung der Deponie weitere Abfallmengen ablagern zu können. Hierbei sind auch die Planungen des Landes hinsichtlich des Deponierungsbedarfs anderer Kreise und kreisfreier Städte zu bedenken.“

Stattdessen sollte das Deponieren von Abfall sukzessive verringert werden. In der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes soll aufgenommen werden, dass bis 2025 eine Strategie entwickelt wird, die eingetragenen llvolumina zu verringern und in Zusammenarbeit mit dem Land Schleswig-Holstein langfristig einen Rückbau der Deponien durch die Hebung von Wertstoffen zu vollführen.

Die Verstromung des Deponiegases durch Kraftwärmekoppelung ist ein möglicher Weg, das Gas einer Nutzung zukommen zu lassen. Jedoch ist eine Zumischung von Erdgas wegen sinkender Deponiegasmengen zu unterlassen und bis 2025 eine von fossilen Brennstoffen freie Alternative zu entwickeln. (Statt: „Da zunächst ein Verwertungsweg angestrebt werden sollte, wäre ein denkbarer Weg, dem sogenannten Schlechtgas künftig entsprechende Mengen an Erdgas zuzumischen, um so letztendlich die vorhandene Motorentechnik weiter nutzen zunnen. Auch ein der verschlechterten Gasqualität angepasster Mietmotor oder eine sogenannte Gasfackel wären denkbare Möglichkeiten.“)

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

Sachverhalt:

s. Anlage

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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