Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2022/003

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Zusammenfassung:

Im Rahmen der beschlossenen Förderung von Künstler*innen und Kulturschaffenden aus dem Kreis Segeberg während der Corona-Pandemie sind 40 Künstler*innen und Kulturschaffende aus dem Kreis Segeberg 2021 jeweils mit einem Betrag in Höhe von 5.000 Euro gefördert worden.

 

Sachverhalt:

In der Sitzung des Kreistages am 06.05.2021 wurde der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung des Kreises Segeberg mit dem Landeskulturverband Schleswig-Holstein e.V. zur Förderung von Kulturschaffenden aus dem Kreis Segeberg während der Corona-Pandemie (SE-Aufstockung Kulturhilfestpendium S-H.) beschlossen.

 

Gegenstand des Vertrages war die Übertragung kommunaler Zusatzbeiträge des Kreises zum Fonds Kulturhilfe SH des Landeskulturverband Schleswig-Holstein e.V..

 

Aus der Kulturhilfe SH wurden aus Mitteln des Landes Schleswig-Holstein bereits Stipendien in Höhe von 2.000 Euro pro berechtigtem*r Antragsteller*in vergeben. Die dem Landeskulturverband Schleswig-Holstein e.V. vom Kreis übertragenen Mittel sollten zweckgebunden das Stipendium für Kultur- und Kreativschaffende in Höhe von 5.000 Euro pro berechtigtem*r Antragsteller*in aus dem Kreis Segeberg aufstocken. Die Kulturhilfe SH einschließlich seiner kommunalen Aufstockung diente, angesichts der Einschränkungen des öffentlichen und kulturellen Lebens infolge der Corona-Pandemie, der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des eigenen künstlerischen Profils sowie der individuellen Unterstützung der Antragsteller*innen bei der wirtschaftlichen Vermarktung ihrer künstlerischen und kulturellen Tätigkeiten; insbesondere im Kreis Segeberg.

 

Mit Nachtragshaushalt des Kreises für das Jahr 2021 wurden dafür einmalig 300.000 Euro bereitgestellt.

 

Der Landeskulturverband Schleswig-Holstein e.V. erhielt am 22.06.2021 eine erste Abschlagszahlung in Höhe von 150.000 Euro. 30 Anträge von Künstler*innen und Kulturschaffenden lagen bis dahin vor. Eine Auszahlung von weiteren 50.000 Euro (weitere 10 Anträge à 5.000 Euro) zuzüglich des vertraglich vereinbarten Verwaltungskostenzuschusses in Höhe von 2% (aktuell 4.000 Euro), damit 54.000 Euro, sind als 2. Abschlagszahlung am 01.07.2021 angewiesen worden.

 

Der Verwendungsnachweis des Landeskulturverbandes Schleswig-Holstein e.V. ist am 16.11.2021 vollständig vorgelegt worden.  Der Verwendungsnachweis entspricht den Anforderugen des § 5 des Kooperationsvertrages. Die Förderung von insgesamt 40 namentlich benannten Segeberger Künstler*innen und Kulturschaffenden mit jeweils einem Betag in Höhe von 5.000 Euro ist 2021 erfolgt. Die einzelnen Tätigkeitsberichte sind dem Landeskulturverband Schleswig-Holstein e.V. bis zum 30.09.2021 vorgelegt worden.

 

Nach § 3 Nr. 5 des Kooperationsvertages war in der Förderzusage gegenüber den Antragsteller*innen der Hinweis aufzunehmen, dass der Kreis Segeberg eine öffentliche Darstellung oder Aufführung der künsterlischen Tätigkeit im Kreisgebiet begrüßen würde; vorzugsweise im Rahmen der alljährlich stattfindenden SE-Kulturtage.

 

Im Rahmen des Verwendungsnachweises wurden als Beispiele nachfolgende Projekte benannt:

 

-         „Kleiner Ukulele-Tag“ am 19. September, im Rahmen der SE-Kulturtage

 

-         Ausstellung „Langware“ im Stadtmuseum Norderstedt, im Rahmen der SE-Kulturtage

 

-         Konzerte im Stadtpark Norderstedt zum zehnjährigen Jubiläum der Landesgartenschau

 

-         Fotografische Begleitung des Fördervereins Wollspinnerei Blunck e.V. in Bad Segeberg

 

-         Auftritt auf dem Solo Stadtteilfest Südstadtpark Bad Segeberg

 

-         Muskalische Auftritte im Kulturzentrum Alte Schmiede in Bornhöved

 

-         Planung der Ausstellung „Das ist unsere Art“ im Schloss Bad Bramstedt.

 

 

Der Landeskulturverband Schleswig-Holstein e.V. erklärt, dass die Resonanz der geförderten Künstler*innen und Kulturschaffenden durchweg postitiv war und drückt seine Freude über die Zusammenarbeit aus.

 

 

Loading...