Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2020/208-6

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Vorlage beschreibt die aktuelle Entwicklung und zeigt die Vorentwurfsplanung.

 

 

Sachverhalt:

 

Im Folgenden wird der aktuelle Stand der Planung für den Neubau Haus A der Kreisverwaltung kurz beschrieben.

 

 

B-Plan Änderung:

 

Am 09.02.22 wurde die 1. Änd. des Bebauungsplans Nr. 69, die die planungsrechtliche Grundlage für den geplanten Neubau schafft, auf der Stadtvertretersitzung einstimmig als Satzung beschlossen und wird in Kürze in Kraft treten.

 

 

Grunderwerb Waldemar-von-Mohl- Straße vom Amt Trave-Land:

 

Die Verhandlungsgespräche sind geführt und der Kaufvertrag wird Ende Februar beurkundet.

 

 

 

 

Verlegung der Waldemar-von-Mohl-Straße:

 

Die Abstimmung über die formalen Voraussetzungen und technische Umsetzung der Verlegung der Waldemar-von-Mohl-Straße (für die Errichtung des Parkhauses erforderlich) findet Anfang März mit der Stadt Segeberg statt.

 

 

Vorentwurf:

 

In der Anlage ist die Vorentwurfsplanung dargestellt und wird in der Sitzung näher erläutert.

 

Eine wesentliche Weiterentwicklung der Ideenskizzen aus der Rahmenplanung stellt die Realisierung der Kantine in einem separaten Gebäude dar. Die Kantine im Hauptgebäude wäre entweder zu Lasten von wertvollen Büroflächen oder Aktenlagerflächen möglich.

Da sich das Gebäude C (Kreisarchiv) ebenfalls in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet, bietet es sich an, die Kantine auf dieser Grundstücksfläche zu errichten.

 

Einen weiteren Vorteil bei der Errichtung eines alleinstehenden Gebäudes bietet die weniger eingeschränkte Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit. Die Installation im Hauptgebäude würde eine klar definierte Lenkung des Besucherstroms (Vorgaben aus dem Sicherheitskonzept) bedingen, die nur sehr aufwändig umsetzbar wäre.

Der Küchenbetrieb ist als Ausgabeküche konzipiert. Entweder liefert der/die Pächter*in der Kantine aus dem Standort Rosenstraße oder ein Catering. Die Ausstattung als Vollküche würde den Flächenbedarf für Technik verdoppeln und den damit verbundenen Kostenrahmen ebenso. 

 

Auch die Außenanlagenplanung wurde weiterentwickelt. Das Rondell im Innenhof wurde überplant. Die Stellplätze vor dem KT-Gebäude halten mehr Abstand, so dass das denkmalgeschützte Gebäude besser zur Geltung kommt. Die Kantine erhält eine Terrasse und die Zuwegung zum Haupteingang erfolgt gerichtet.

Verschiedene Sitzmöglichkeiten im Grünen und ein Wasserbecken erhöhen die Aufenthaltsqualität.

 

Im rückwärtigen Bereich (zur B206) werden die Garagen abgebrochen und das Gelände auf Untergeschossniveau abgesenkt. Das bietet die Möglichkeit weitere Räume mit Tageslicht zu versorgen sowie das Daten-Mülllager und die Garage/Wagenpflege zu integrieren und damit direkt zu erschließen.

 

Der Sitzungspavillon ist in seiner Grundfläche auf das Maximum ausgeschöpft, jedoch nur noch eingeschossig. Die angedachten kleineren Besprechungsräume im Obergeschoss befinden sich auf den Etagen im Hauptgebäude, resultierend aus der starken Frequentierung im Tagesgeschäft der Verwaltung.

 

Der Zwischenraum Pavillon und Hauptgebäude wird im Untergeschoss komplett ausgebaut. Hier werden die zentrale Lüftungsanlage und Flächen für Aktenlager angeordnet.

 

Die geplante technische Gebäudeausstattung orientiert sich am Neubau in der Rosenstraße. Der dort geschaffene Standard soll sich auch am Hauptstandort wiederfinden. Langfristiges Ziel ist es, die Qualität der Arbeitsplätze durchgehend gleich zu stellen, unabhängig vom Standort. Hier sei auch auf die Vorlage DrS/2020/265-1 verwiesen.

 

Der Vorentwurf in der vorliegenden Fassung wird aktuell mit der Bauleitplanung, der Denkmalpflege und der Bauaufsicht abgestimmt. Das Ergebnis hat gegebenenfalls noch Auswirkungen auf den Entwurf.

 

 

Kennzahlen:

Entwurfsrahmen

Vorentwurf

Bruttogeschossfläche

ca. 10.160 qm

ca. 11.820 qm

Arbeitsplätze

ca. 340 Stk.

ca. 325 Stk.

 

 

Parkhaus:

 

Die Anzahl der erforderlichen Einstellplätze ergibt sich erst aus der abgestimmten Entwurfsplanung und kann noch nicht vorgestellt werden. Aus heutiger Sicht wird es bei der Größenordnung der Rahmenplanung bleiben.

 

Termine:

 

Die vertiefte Vorentwurfsplanung und dazugehörige Kostenschätzung wird in der Sitzung des Hauptausschusses unter Beteiligung des Bauausschusses am 21.04.2022 vorgestellt.

In diesem Zuge bietet sich die Möglichkeit weitere Fragen und Anregungen zu diskutieren.

 

Der Rahmenterminplan mit Stand Oktober 2021 hat weiterhin Gültigkeit.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...