Drucksache - DrS/2022/029
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Projekten nach Ziffer 2.2.3 der Richtlinie zur Stärkung sozialräumlicher Angebote im Rahmen von Regionalbudgets im Jahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe
- Bearbeitung:
- Henny David
- Beteiligt:
- Allgemeine Soziale Dienste; Finanzen und Finanzcontrolling
- Verfasser 1:
- Frau Mäder
- Ziele:
- 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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10.03.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, in Anwendung der Richtlinie zur Stärkung sozialräumlicher Angebote im Rahmen von Regionalbudgets in der Fassung vom 01.11.2018 die Förderung folgender Projekte nach Ziffer 2.2.3 im beantragten Umfang für das Jahr 2022:
a) Hausaufgabengruppe Kaltenkirchen (Regenbogen e.V.)
b) Soziale Gruppe für Kinder aus psychisch belasteten Familien „Knusperecken“ (Regenbogen e.V.)
c) Erlebnispädagogisches Angebot für Jungen zwischen 11-14 Jahren „Die wilden Jungs“ (Regenbogen e.V.)
d) Krisenintervention zum Kinderschutz in Henstedt-Ulzburg (Regenbogen e.V.)
e) Soziale Gruppe für Kinder aus psychisch belasteten Familien „Crazy Bees“ (Regenbogen e.V.)
f) Sozialraumcafe (Regenbogen e.V.)
Frühintervention Kindergruppen in Wahlstedt (Landesverein für Innere Mission)
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Es liegen Anträge zweier Träger der freien Jugendhilfe für insgesamt sieben Projekte vor.
Sachverhalt:
Der Träger Regenbogen e.V. bietet sechs bereits aus den Vorjahren bekannte und bewährte Projekte an und beantragt entsprechende Förderung. Ausführliche Konzepte liegen bei.
Für die Hausaufgabenhilfe in Kaltenkirchen wurde einem vorzeitigem Maßnahmebeginn wie von Regenbogen beantragt zugestimmt. Die Hausaufgabenhilfe und darüberhinausgehende Begleitung der Kinder ist seit mehreren Jahren etabliert und soll im Falle einer Zustimmung des Jugendhilfeausschusses auch nahtlos weitergeführt werden, um die Familien nicht zu verwirren und Versorgungslücken zu vermeiden. Sollte der Jugendhilfeausschuss der Fortführung des Projektes in 2022 nicht zustimmen, können durch den vorzeitigen Maßnahmebeginn bereits entstandene Kosten ordnungsgemäß in anderem Rahmen verbucht werden.
Der Landesverein für Innere Mission bietet wie in vorangegangenen Jahren ein Frühinterventionsprojekt mit zwei Kindergruppen in Wahlstedt an. Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich bei den beiden Gruppen um ein Projekt nach Ziffer 2.2.3 und nicht um wie beantragt zwei Projekte nach Ziffer 2.2.2.
Die beantragte Förderung ist möglich und richtlinienkonform. Das Budget des Gemeindeteams weist ausreichende Deckung auf.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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x | Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan: 3633 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 52914400 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
x | Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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5
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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6
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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7
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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