Bericht der Verwaltung - DrS/2019/018-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzielle Förderung der Schulsozialarbeit 2020 im Kreisgebiet/aktueller Bericht zur Förderung der Schulsozialarbeit im Haushaltsjahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Susanne Schleicher
- Verfasser 1:
- Katrin Sauer/Susanne Schleicher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Unterbrochen
|
|
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
|
Kenntnisnahme
|
|
|
16.11.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
10.03.2022
|
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Bericht zur finanziellen Förderung der Schulsozialarbeit an Schulen im Kreis Segeberg im Jahr 2020/aktueller Bericht zur finanziellen Förderung der Schulsozialarbeit im Haushaltsjahr 2021
Sachverhalt:
Die Verwaltung berichtet über die finanzielle Förderung der Schulsozialarbeit an Schulen im Kreis Segeberg im Jahr 2020:
Die Schulträger im Kreis Segeberg werden für Maßnahmen der Schulsozialarbeit an den Schulen in ihrem Gebiet finanziell gefördert:
1. Gemäß § 6 Schulgesetz des Landes Schleswig Holstein ( SchulG)
2. Auf Grundlage des § 28 Finanzausgleichsgesetz (FAG)
Insgesamt stand für das Jahr 2020 ein Förderbetrag in Höhe von 1.440.755,00 EUR zur Weiterleitung an die Schulträger zur Verfügung. Dem Gegenüber beträgt das Gesamtaufkommen für die Schulsozialarbeit aller Schulträger 3.055.414,62 EUR.
Die genannten Fördermittel wurden im Jahr 2020 wie folgt verteilt:
1. : Gemäß § 6 Schulgesetz des Landes Schleswig Holstein ( SchulG)
Für die sogenannten Schulamtsmittel gemäß § 6 Schulgesetz SchulG[2] stand den Schulrät*innen seitens des Landes vordringlich für die Verteilung der Mittel auf die Primarstufe (Grundschulen) ein Gesamtbetrag in Höhe von 467.165,00 EUR zur Verfügung.
Diese Gesamtsumme der Fördermittel für das Jahr 2020 war um 5.165,00 Euro höher als die Gesamtsumme im Haushaltsjahr 2019.
Die Mittelverteilung der Summe in Höhe von 467.165,00 EUR wurde seitens des Landes per Zuweisungsbescheid wie folgt vorgegeben:
Verwendung für zentrale Maßnahmen:
5.000,00 EUR wurden (z. B. Fortbildungen der Schulsozialarbeiter*innen).
Verteilung an die Schulträger für Maßnahmen an den einzelnen Schulen: 462.165,00 EUR .
Da im Haushaltsjahr 2020 keine Fortbildungen stattgefunden haben, wurden die Mittel in Höhe von 5.000,00 EURO nicht verbraucht. Eine Übertragung dieser nicht verbrauchten Mittel in das Haushaltsjahr 2021 war nicht möglich.
Insofern erfolgte im Jahr 2020 lediglich die Ausschüttung der Mittel in Höhe von 462.165,00 EURO.
Die Förderanträge für diese Landesmittel stellen die Schulträger bei ihrem zuständigen Kreis. Die Anträge der Schulträger aus dem Kreis Segeberg werden im Fachdienst 51.10, hier im Schulamt, bearbeitet.
Die Berechnungsmodalitäten zur Ermittlung der Fördersumme sind im weiteren Text dieser Vorlage unter Berechnung der Fördermittel je Schulträger dargestellt:
Die Auszahlung der Mittel erfolgt seitens des Landes direkt an die Schulträger.
Die Antragstellung auf Auszahlung der Mittel erfolgt durch die Schulträger spätestens bis 15.11.2020.
Im Haushaltsjahr 2020 gab es lediglich eine Schule im Bereich der Grundschulen, an der keine Schulsozialarbeit durchgeführt wurde.
2.: Auf Grundlage des § 28 Finanzausgleichsgesetz (FAG)
Das Land hat dem Kreis Segeberg auf der Grundlage des § 28 Finanzausgleichs-gesetz FAG [1] per Erlass eine Summe in Höhe von 978.590,00 EUR zur Förderung von Maßnahmen der Schulsozialarbeit in 2020 zugewiesen (Verteilung erfolgt für die weiterführenden Schulen inkl. der Grundschulteile, Förderzentren und Berufsbildungszentren).
Diese Gesamtsumme für das Jahr 2020 war damit um 19.427,00 Euro höher als die Fördersumme im Haushaltsjahr 2019.
Die Berechnungsmodalitäten zur Ermittlung der Fördersumme sind im weiteren Text dieser Vorlage unter Berechnung der Fördermittel je Schulträger dargestellt:
Entsprechend dem Beschluss (DrS/2015/069) des Jugendhilfeausschusses (JHA)) erfolgte die Auszahlung der FAG-Mittel mit der ersten Rate zum 30.04.2020 und erfolgt mit der zweiten Rate zum 30.10.2020.
Berechnung der Fördermittel je Schulträger:
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) hat mit Beschluss vom 26.03.2015(DrS/2015/069) nach Abstimmung mit den Schulräten entschieden, die vorhandenen Fördermittel zu 63 % auf die Personalkosten und zu 37 % auf die Schülerzahlen der jeweiligen Schule aufzuteilen.
Diese Fördermodalitäten finden analog Anwendung für die Verteilung der sogenannten Schulamtsmittel des Landes.
Durch die unterschiedlich hohen Personalkosten der Schulsozialarbeitenden, je nach Qualifikation und Stundenumfang, ergibt sich bei den Schulamtsmitteln eine Förderung je Schüler*in zwischen 30,16 Euro und 96,07 Euro und bei den FAG-Mitteln zwischen 22,66 Euro und 295,92 Euro.
Die Verwaltung prüft gemeinsam mit den Schulrät*innen derzeit ein neues Konzept zur Verteilung der Fördermittel und wird im kommenden Jahr 2022 eine entsprechende Beschlussvorlage für den Jugendhilfeausschuss vorbereiten.
Das Ergebnis der finalen Förderungen im Jahr 2020 für die jeweiligen Schulen sind der Anlage 1 (Schulsozialarbeit 2020 FAG-Mittel) und der Anlage 2 (Schulsozialarbeit 2020 Schulamtsmittel) zu entnehmen.
In der Anlage 3 berichtet die Verwaltung über die Förderung der Schulsozialarbeit im Haushaltsjahr 2021. Das Land Schleswig-Holstein hat aufgrund der Corona-Pandemie zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.
________________________________________
[1] Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (Finanzausgleichgesetz – FAG) vom 10.12.2014 (GVOBl. S-H. S. 473)
[2] Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz – SchulG) vom 24.01.2007 (GVOBl. S-H. S. 39, ber. S. 276)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
463,4 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
46,1 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
40,7 kB
|
