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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2022/008

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Seit 2017 werden vom Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. jährlich die SE-Kulturtage durchgeführt. Im Sachverhalt sind die vertragli­chen Vereinbarungen dazu erläutert. Mit dieser Vorlage werden der Bericht und eine Dokumentation des VJKA über die Durchführung der SE-Kulturtage vom 10. bis 26. September 2021 zur Kenntnis gegeben.

 

Sachverhalt:

1. Aufgabenübertragung der SE-Kulturtage an den VJKA 2017-2019

Am 17.12.2016 hat der Kreis Segeberg gemäß Beschluss DrS/2016/174-1 einen Vertrag mit dem VJKA über die Übertragung und Durchführung der Aufgaben der Jugend-und Kulturförderung ab 01.01.2017 abgeschlossen.

 

Gleichzeitig wurde der VJKA befristet (§ 4 Abs. 1 des Vertrages) beauftragt, in den Jahren 2017 bis 2019 die SE-Kulturtage durchzuführen. Dafür stellte der Kreis dem Verein 72.500 EUR p.a. zur Verfügung (66.000 EUR zgl. 6.500 EUR USt.).

 

2. Aufgabenübertragung der SE-Kulturtage an den VJKA 2020-2021

Nachdem die unter 1. genannte vertragliche Regelung bezüglich der SE-Kulturtage auslief, war darüber zu entscheiden, wie die SE-Kulturtage fortgesetzt werden sollen. Der VJKA hatte dazu einen entsprechenden Antrag gestellt.

 

Mit Vorlage DrS/2019/082 wurde im Mai/Juni 2019 folgender Beschluss gefasst:

Der Kreistag beschließt, die Aufgabe der Durchführung der SE-Kulturtage in den Jahren 2020 und 2021 an den Verein für Jugend und Kulturarbeit (VJKA) zu übertragen. Das Projekt wird im Jahr 2020 mit Kreismitteln in Höhe von 87.500 EUR und im Jahr 2021 mit Kreismitteln in Höhe von 107.000 EUR gefördert.

 

3. Aufgabenübertragung der SE-Kulturtage an den VJKA ab 2022

In Verbindung mit der o.g. Beratung hatte der Fachdienst vorgeschlagen, die Durchführung des Projektes zunächst, wie vom VJKA beantragt, für die Jahre 2020 und 2021 an den Verein zu übertragen, später aber in den Gesamtvertrag zu integrieren. Es wurde auf den Bericht der Verwaltung DrS/2016/175-2 zum Vertrag mit dem VJKA verwiesen, wonach die Förderbeträge ab 01.01.2022 für den Gesamtvertrag des Kreises neu verhandelt werden mussten.

 

Im Zuge der Beratungen über den Vertrag mit dem VJKA ab 2022 (Vorlage DrS/2021/101 bis 101-3) wurde Ende 2021 entschieden, den Verein dauerhaft mit jährlichen Durchführung der SE-Kulturtage zu beauftragen und die notwen­digen Fördermittel im Gesamtzuschuss zu berücksichtigen. Der Vertrag wurde am 15.12.2021 unterzeichnet.

 

Die nächsten SE-Kulturtage werden vom 9. – 25. September 2022 stattfinden. Der Anmeldezeitraum läuft vom 28.03.-25.04.2022.

 

 

 

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Anlagen

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