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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2017/193-4

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Verwaltung berichtet über die Sportförderung und die besondere Situation der Förderung während der Corona-Zeit im Jahr 2020.

 

Sachverhalt:

Der Kreissportverband Segeberg e.V. hat gemäß dem Aufgabenübertragungsver­trag zur Sportförderung zwischen dem Kreis Segeberg und dem Kreissportver­band Segeberg (KSV) vom 01.01.2011 einmal jährlich einen Verwendungsnach­weis über die Mittelverwendung für das Vorjahr vorzulegen. Den Verwendungs­nachweis für das Jahr 2020 hat die Verwaltung im Oktober 2021 erhalten und gibt diesen mit der Anlage 1 dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zur Kenntnis.

 

Im Jahr 2020 konnte der KSV die Fördermittel für die laufende Förderung im Be­reich der Entschädigung der Übungsleiter*innen und Vereinsmanager*innen nicht wie üblich einsetzen. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten die Sportvereine über längere Zeiträume ihren Sportbetrieb, u.a. den Trainingsbetrieb einstellen. Der Kreissportverband hat daher von der vertraglich festgelegten Möglichkeit der Mittelverschiebung Gebrauch gemacht und die Vereine anderweitig gefördert. Die Sportvereine haben je Mitglied einen Betrag in Höhe von 3,00 EURO erhalten. Dar­über wurde bereits im Ausschuss am 09.03.2021 (DrS 2019/148-1) berichtet.

 

Der KSV hat alle vorhandenen Mittel bis auf eine Summe in Höhe von 3.481,42 EURO an die Sportvereine ausgeschüttet. Eine Inanspruchnahme der Kulanzregelung für nicht verbrauchte Fördermittel während der Corona-Zeit gemäß des Kreis­tagsbeschlusses DrS/2020/096-2 kommt daher nicht in Betracht. Die genannte Summe hat der KSV an den Kreis zurückerstattet.

 

 

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Anlagen

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