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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg mbH (WKS) –mit Ausnahme der Landrätin/ des Landrats- werden ab dem 01.11.2021 Fahrtkosten zu Terminen mit WKS-Bezug von der WKS-Geschäftsstelle unter Anwendung des Bundesreisekostengesetzes quartalsweise erstattet.

 

Der Gesellschaftervertreter, Herr Landrat Schröder, wird ermächtigt, einem entsprechenden Beschluss in einer Gesellschafterversammlung der WKS zuzustimmen.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der Aufsichtsrat der WKS GmbH hat in seiner Sitzung am 07.12.2021 mehrheitlich beschlossen, der Gesellschafterversammlung zu empfehlen, dass ab dem 01.11.2021 Fahrtkosten der Aufsichtsratsmitglieder zu Terminen mit WKS-Bezug von der WKS-Geschäftsstelle quartalsweise –unter Anwendung des Bundesreisekostengesetzes- erstattet werden sollen.

Sachverhalt:

Mit Ausnahme der Landrätin/ des Landrats verfügen weder der Aufsichtsratsvorsitzende noch die übrigen Aufsichtsratsmitglieder über ein Dienstfahrzeug.

Da jedoch der Aufsichtsratsvorsitzende sowie die Aufsichtsratsmitglieder Termine mit WKS-Bezug wahrnehmen, z.B. Treffen mit den Kreistagsfraktionen und Bürgermeistern, Teilnahme am Segeberger Wirtschaftstag und anderen von der WKS durchgeführten Veranstaltungen, stellte sich die Frage, ob die Fahrtkosten zu diesen Terminen von der WKS erstattet werden können.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten aktuell Sitzungsgelder zu den Aufsichtsratssitzungen in Anwendung des § 1 Abs. 4 Satz 3 der Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg (vgl. DrS/2016/124). Zudem können Fahrtkosten zu den Aufsichtsratssitzungen abgerechnet werden.

Fahrtkosten, die keinen unmittelbaren Bezug zu den Aufsichtsratssitzungen aufweisen, können nach derzeitiger Beschlusslage nicht abgerechnet werden.

Um den Aufsichtsratsmitgliedern, mit Ausnahme der Landrätin/ des Landrats, eine Abrechnung von Fahrtkosten zu ermöglichen, muss die Gesellschafterversammlung auf Empfehlung des Aufsichtsrats gem. § 7, Abs. 2, Buchstabe f), Ziffer 3 (Aufwandsentschädigung) über eine Fahrtkostenerstattung beschließen.

Es ist eine quartalsweise Abrechnung vorgesehen. Die WKS orientiert sich am Bundesreisekostengesetz.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

Über den WP der WKS abgedeckt

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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