Drucksache - DrS/2021/276-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler zum Antrag der CDU-Fraktion zur Anpassung der Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur bzgl. der investiven Kulturförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- L Azubi
- Verfasser 1:
- Freie Wähler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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02.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen:
Die Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg werden wie folgt geändert:
Der dritte Punkt wird wie folgt gefasst:
„Im investiven Bereich sind kreisangehörige Kommunen antragsberechtigt. Ferner sind gemeinnützige juristische Personen im Sinne von § 52 Abgabenordnung antragsberechtigt, wenn ihnen Mittel im Rahmen des Denkmalschutzes bewilligt wurden.
Kreiseigene Einrichtungen sind nicht antragsberechtigt.“
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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437,5 kB
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