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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2021/315

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Kenntnisnahme des beiliegenden Wirtschaftsplans 2022 der KOSOZ AöR.

 

Sachverhalt:

Der Verwaltungsrat der KOSOZ AöR hat in seiner Sitzung am 19.11.2021 den Wirtschaftsplan 2022 festgestellt. Gem. § 16 Abs. 2 S. 2 KUVO wird der in der Anlage 1 befindliche Wirtschaftsplan dem Hauptausschuss vor Beginn des Wirtschaftsjahres zur Kenntnis gegeben.

In der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 sind keine Zuweisungen der Kreise vorgesehen.

Eine Zustimmung der Träger der KOSOZ AöR zum Wirtschaftsplan ist mit dem Inkrafttreten der Satzungsänderung für die KOSOZ AöR im April 2021 nicht mehr erforderlich.

 

 

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Anlagen

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