Drucksache - DrS/2021/263
Grunddaten
- Betreff:
-
VGN - Investitionskosten 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Julia Maßow
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; Gleichstellungsbeauftragte; FB Zentrale Steuerung; Finanzen und Finanzcontrolling; FB Umwelt, Planen, Bauen
- Verfasser 1:
- Maßow, Julia
- Ziele:
- 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 7. Ziel 7 - Natur-, Landschafts- und Klimaschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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24.11.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.11.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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02.12.2021
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
In der Aufsichtsratssitzung der VGN am 28.09.2021 wurde durch die Geschäftsführung der VGN ein Nachtrag zum Vermögensplan des Wirtschaftsplans 2021 vorgelegt. Bereits in diesem Jahr musste laut Hamburger Hochbahn AG (HHA) mit der Erneuerung des Stellwerks Hamburg-Ochsenzoll begonnen werden. Dafür fallen noch 2021 beim Gesellschafter Kreis Segeberg überplanmäßige Kosten in Höhe von 300.000 Euro als Investitionszuschuss an die VGN an.
Sachverhalt:
Die Geschäftsführung der VGN hat dem Aufsichtsrat am 28.09.2021 den 1. Nachtrag zum Vermögensplan des Wirtschaftsplans 2021 vorgelegt. Danach erachtet die Betriebsführerin der U1, die Hamburger Hochbahn AG (HHA), den Neubau des Stellwerkes Hamburg-Ochsenzoll für notwendig.
Daneben wurden nicht alle in 2020 geplanten Ausgaben dort auch realisiert und abgerechnet und werden mit dem Nachtrag in den Vermögensplan 2021 überführt.
Grundsätzlich ist die Erneuerung des seit 1996 bestehenden Stellwerkes gerechtfertigt. Allerdings war der Neubau im letzten Zustandsbericht zum Wirtschaftsplan 2021 noch nicht bekannt. Die HHA hat die VGN erst im Juli dieses Jahres über die Maßnahme informiert. Die Gesamtmaßnahme soll 2025 fertiggestellt sein und verursacht bei der VGN Investitionen in der Höhe von 7,5 Mio. Euro, verteilt über fünf Jahre. Der Investitionszuschuss für die Folgejahre 2022-2025 wird in der DrS/2021/280 dargestellt und über die Änderungsliste eingeworben.
Die im Jahr 2021 entstandene Deckungslücke soll durch einen Investitionszuschuss der beteiligten Partner der ÖrV (DrS/2020/164 - Kreis Segeberg und Stadt Norderstedt) von je 300.000 Euro geschlossen werden.
Die überplanmäßige Auszahlung kann durch Minderauszahlungen im Teilplan 542 – Kreisstraßen – gedeckt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
X | Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von | 300.0000 | Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
X | Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: 7852 |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
