Drucksache - DrS/2021/265
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Übertragung der Schulträgerschaft der Landesberufsschule für Forstwirte in Bad Segeberg ab dem 01.01.2022 zwischen der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein und dem Kreis Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Verfasser 1:
- Schernau, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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16.11.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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30.11.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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02.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Schulträgerschaft für die Landesberufsschule für Forstwirte in Bad Segeberg wird ab dem 01.01.2022 weiterhin vom Kreis Segeberg wahrgenommen. Dem beigefügten Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages, Stand: 25.10.2021, zwischen der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein und dem Kreis Segeberg wird zugestimmt.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Es wird angestrebt, die Zusammenarbeit zwischen der Landwirtschaftskammer, dem BBZ Bad Segeberg und dem Kreis Segeberg fortzusetzen. Die vertragliche Grundlage ist aktualisiert worden.
Sachverhalt:
Der Vertrag zwischen der Landwirtschaftskammer und dem Kreis Segeberg zur Übertragung und Ausgestaltung der Schulträgerschaft ist zum 01.01.2012 abgeschlossen worden. Zu der Zeit der Vertragsverhandlungen befand sich das Berufsbildungszentrum Bad Segeberg in seiner Errichtung. Um die Errichtung zu ermöglichen, sollte eine einheitliche Schulträgerschaft für die gesamte berufliche Schule Bad Segeberg herbeigeführt werden.
Seitens der Landwirtschaftskammer ist der Vertrag gekündigt worden, um gemeinsam mit dem BBZ und dem Kreis eine Weiterentwicklung des Standorts zu prüfen. Es ist seitens der Landwirtschaftskammer herausgestellt worden, dass ein erhebliches Interesse besteht, die bisherige Zusammenarbeit fortzuführen. Die o.g. einheitliche Schulträgerschaft ist weiterhin von allen Beteiligten angestrebt.
Der jetzt vorliegende Vertragsentwurf, Stand 25.10.2021, ist von allen Beteiligten lediglich um redaktionelle Änderungen aktualisiert bzw. ergänzt worden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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39,1 kB
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