Drucksache - DrS/2021/255
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderungssatzung BBZ Bad Segeberg AöR und BBZ Norderstedt AöR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Beteiligt:
- Rechnungsprüfung/Gemeindeprüfung; Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle; FB Zentrale Steuerung; FB Jugend und Bildung; Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Verfasser 1:
- Schmitt, Frank
- Ziele:
- 8. kein strategisches Ziel betroffen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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16.11.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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30.11.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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02.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die 3. Änderungssatzung zur Satzung des Regionalen Berufsbildungszentrums Bad Segeberg des Kreises Segeberg AöR vom 11.07.2011 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
2.
Die 3. Änderungssatzung zur Satzung des Regionalen Berufsbildungszentrums Norderstedt des Kreises Segeberg AöR vom 11.07.2011 wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Anpassungen zur Anwendung der Auschreibungs- und Vergabeordnung, Teilnahmerechten im Verwaltungsrat sowie die Möglichkeit für Videositzungen wurden aufgenommen. Die dafür notwendigen Grundlagen sind jetzt in der 3. Änderungssatzung der BBZ ergänzt. Die Verwaltungsräte des BBZ Norderstedt und Segeberg haben in den Sitzungen am 19./21.10.2021 die 3. Änderungssatzung dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.
Sachverhalt:
1.
In den Sitzungen des Verwaltungsrats im Oktober 2020 wurde über die fehlende Satzungskonformität hinsichtlich § 6 Abs. 2 der Satzung berichtet, da es den BBZen aus technischen Gründen nicht möglich ist, die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Kreises Segeberg (AVGO) vollständig anzuwenden. Durch die jetzt vorzunehmende Anpassung wird sichergestellt, dass die BBZen eine andere elektronische Bieter- und Vergabeplattform als der Kreis Segeberg nutzen dürfen. Bezüglich der Abweichung von den Vergaberichtlinien des Kreises hat das BBZ dann (im Einzelfall oder generell) intern Regelungen zu treffen und diese zu dokumentieren.
Eine satzungskonforme Anpassung von § 6 Abs. 2 der Satzung sollte bei nächster, sich bietender Gelegenheit erfolgen, was hiermit geschieht.
2.
Aufgrund der Gründung des Schleswig-Holsteinischen Instituts für Berufliche Bildung (SHIBB) gibt es nunmehr eine oberste Schulaufsicht im Bildungsministerium und eine obere Schulaufsicht im SHIBB, so dass mit der Anpassung von § 9 Abs. 2 Nr. 3 beiden Institutionen eine Teilnahme an den Sitzungen mit beratender Stimme ermöglicht wird.
3.
Redaktionelle Anpassung von § 9 Abs. 7 der Satzung, da Satz 3 mittlerweile obsolet.
4.
Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungs-rechtlicher Vorschriften vom 07. September 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 514) die Durchführungen von Sitzungen in Gestalt von Videokonferenzen ermöglicht, § 30 a KrO. Gemäß § 30a Abs. 1 Satz 1 KrO kann durch Satzung bestimmt werden, dass bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes oder vergleichbaren außergewöhnlichen Notsituationen, die eine Teilnahme der Verwaltungsratsmitglieder an Sitzungen des Verwaltungsrats erschwert oder verhindert, die notwendigen Sitzungen des Verwaltungsrats ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum als Videokonferenz durchgeführt werden können.
Angesichts der Erfahrungen mit den Einschränkungen des Corona-Virus Sars – CoV-2 wird empfohlen, die in § 1 Nr. 4 der 3. Änderungssatzung aufgenommene, nach dem Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung vom 29.10.2020, genehmigungsfähige Regelung in die Satzung der BBZen aufzunehmen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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62,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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62,5 kB
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