Drucksache - DrS/2021/230
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Gebietsabtretungsvertrages für die Notfallrettung im Kreis Ostholstein zum 01.01.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Lorenzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Vorberatung
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01.11.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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30.11.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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02.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag des Kreises Segeberg beschließt:
Der mit dem Kreis Ostholstein am 11.12.1999 geschlossene Vertrag zur Übertragung der Notfallrettung in gewissen Gebieten des Kreises Ostholstein (Gebietsabtretungsvertrag) wird zum 01.01.2022 geändert. Der Landrat wird ermächtigt den in der Anlage 2 befindlichen Vertrag zu unterzeichnen.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Seit dem 01.05.2021 hat die Rettungsdienst Holstein AöR in Ahrensbök eine Rettungswache in Betrieb genommen. Seitdem wird die Notfallrettung für die Gemeinde Ahrensbök wieder primär von dort wahrgenommen („Nächste-Fahrzeug-Strategie“). Nicht betroffen ist von dieser Maßnahme die Region um die Gemeinde Bosau.
Es handelte sich hierbei zunächst um eine provisorische Maßnahme, welche mittlerweile gutachterlich bestätigt wurde. Nun ist der öffentlich-rechtliche Vertrag den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen.
Sachverhalt:
Der Kreis Segeberg bzw. der Kreis Ostholstein sind gem. § 3 Abs. 1 RDG Träger des Rettungsdienstes für den jeweiligen Bezirk (Rettungsdienstbereich). Gem. § 4 Abs. 2 RDG ist durch die Planung der Versorgungsstruktur die Einhaltung der Hilfsfrist grundsätzlich zu gewährleisten. Hierfür sind Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zwischen den Rettungsdienstträgern auszuschöpfen.
Für die Rettungsdienstversorgung in den Grenzbereichen zu anderen Rettungsdienstträgern gibt es daher teilweise entsprechende Verträge zur Übertragung der Notfallrettung, da durch deren Rettungswachen Gebiete im eigenen Gebiet schneller erreicht werden können. Für das Grenzgebiet mit dem Kreis Ostholstein wurde seinerzeit ein entsprechender Vertrag geschlossen (siehe Anlage 1). Der Kreis Ostholstein hat dem Kreis Segeberg mehrere Ortsteile der Gemeinden Ahrensbök und Bosau übertragen (vgl. § 2 des Vertrages).
Zum 01.10.2019 hat der Kreis Ostholstein die Rettungsdienst Holstein AöR gegründet und ihr die öffentliche Aufgabe Rettungsdienst (Trägeraufgaben) übertragen. Die Rettungsdienst Holstein AöR ist somit als Rechtsnachfolgerin in den o. g. öffentlich-rechtlichen Vertrag eingetreten.
Seit dem 01.05.2021 hat die Rettungsdienst Holstein AöR in Ahrensbök eine Rettungswache in Betrieb genommen. Seitdem wird die Notfallrettung für die Gemeinde Ahrensbök wieder primär von dort wahrgenommen („Nächste-Fahrzeug-Strategie“). Nicht betroffen ist von dieser Maßnahme die Region um die Gemeinde Bosau.
Es handelte sich hierbei zunächst um eine provisorische Maßnahme, welche mittlerweile gutachterlich bestätigt wurde. Nun ist der öffentlich-rechtliche Vertrag den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen.
In der Anlage 2 befindet sich der unter Mitwirkung der Rettungsdienstkooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) sowie der Kooperativen Regionalleitstelle (KRLS) West neu abgestimmte Vertrag.
Die sich hieraus ergebenden Maßnahmen / Kosten werden durch die RKiSH veranlasst und getragen. Es handelt sich hierbei um Kosten des Rettungsdienstes gem. § 6 RDG, die durch die Benutzungsentgelte der Kostenträger refinanziert werden (§ 7 RDG). Eine Belastung des Kreishaushaltes findet nicht statt.
Bei dem Inhalt des öffentlich-rechtlichen Vertrages handelt es sich um eine wesentliche Aufgabe des Kreises, so dass dessen Abschluss bzw. Änderung zu den vorbehaltenen Entscheidungen des Kreistages gem. § 23 Satz 1 Nr. 23 Kreisordnung gehört.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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217,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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76,2 kB
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