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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/229

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Hauptausschuss

a)    genehmigt Herrn Landrat Jan Peter Schröder gem. NebentätigkeitsVO die Ausübung des Mandats im Vorstand der Versorgungs-ausgleichskasse (VAK) mit Wirkung ab 15.09.2021 für die Dauer von vier Jahren.

b)    nimmt die Übernahme des Mandats von Herrn Landrat Jan Peter Schröder als Vorsitzender im Vorstand des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) mit Wirkung ab 01.11.2021 für die Dauer von vier Jahren zur Kenntnis.

 

Außerdem wird die Nutzung der zur Durchführung dieser Ämter notwendigen Mittel des Kreises genehmigt.

 

  1. Der Hauptausschuss verzichtet zur Nebentätigkeit gem. 1.a) auf die Erhebung eines Nutzungsentgelts von Herrn Landrat Schröder.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Tätigkeit des Landrats im Vorstand der VAK ist durch den Hauptausschuss als Dienstvorgesetztem zu genehmigen; die Tätigkeit als Vorsitzender im Vorstand des KAV ist dem Hauptausschuss als Dienstvorgesetztem mitzuteilen.

 

Sachverhalt:

Zu 1.a)

Nebentätigkeiten des Landrats gem. Nebentätigkeitsverordnung (NtVO) sind solche Gremientätigkeiten, die der Landrat ausübt, ohne dass er hierfür vom Kreis Segeberg entsendet wurde oder die Tätigkeit kraft Amtes ausübt.

 

Gem. § 6 Abs. (1) der Satzung VAK besteht der Vorstand aus sieben Mitgliedern. Je zwei Mitglieder werden vom Schleswig-Holsteinischen Landkreistag (SHLKT) benannt. Herr Landrat Schröder wurde aufgrund seines aktiven Beamtenverhältnis in einer Körperschaft, die Mitglied der Versorgungsausgleichskasse und des SHLKT ist, vorgeschlagen. Herr Landrat Schröder wurde in der ordentlichen Vorstandssitzung des SHLKT am 15.09.2021 mit dem Mandat im Vorstand der VAK – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Hauptausschuss - betraut. Gem. § 6 Abs. 4 der Satzung der VAK werden die Vorstandsmitglieder für die Dauer von vier Jahren ernannt; die Mitglieder erhalten gem. § 6 Abs. 11 der Satzung Sitzungsgeld und Fahrkostenerstattung.

Gem. § 11 NtVO SH ist die Genehmigung von Nebentätigkeiten durch den Hauptausschuss als Dienstvorgesetztem des Landrats erforderlich.

 

Zu 1.b)

Gem. § 13 Abs. (1) der Satzung KAV besteht der Vorstand aus 13 Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Herr Landrat Schröder ist bereits seit 01.09.2014 (vgl. DrS/2014/116) Mitglied des Vorstands und kommt gem. § 13 Abs. 2 der Satzung als hauptamtlicher Leiter einer Verwaltung für das Amt des Vorsitzenden im Vorstand des KAV in Frage. Herr Landrat Schröder soll in der ordentlichen Vorstandssitzung des KAV am 03.11.2021 als Nachfolger von Herrn Dr. Tauras als Vorsitzender des Vorstands des KAV vorgeschlagen werden. Gem. § 13 Abs. 3 der Satzung beträgt die Amtsdauer des Vorsitzenden vier Jahre; der Vorsitzende erhält gem. § 15 Abs. 4 der Satzung eine Aufwandsentschädigung.

Gem. § 5 Nr. 4 NtVO gilt die Vorstandstätigkeit im KAV als öffentliches Ehrenamt und daher nicht als Nebentätigkeit, gem. § 70 Abs. 4 LBG ist die Übernahme eines öffentlichen Ehrenamtes vorher schriftlich mitzuteilen.

 

 

Zu 2.

Der Hauptausschuss kann gem. den in § 12 Abs. 1 der NtVO näher bezeichneten Ausnahmetatbeständen auf die Einforderung eines Nutzungsentgelts verzichten.

In der Vergangenheit hat der Kreis Segeberg Ausnahmetatbestände als gegeben angesehen und auf die Erhebung von Nutzungsentgelten von den jeweiligen Landrät*innen verzichtet.

Bei der genannten Nebentätigkeit gelangt folgender Ausnahmetatbestand zur Anwendung:

- Die Tätigkeit für die VAK erfolgt im dienstlichen Interesse, wenn der Dienstvorgesetzte dies anerkannt hat, im Sinne von § 12 Abs. 1 Nr. 2 NtVO.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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