Drucksache - DrS/2021/170
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Satzung des Kreises Segeberg zur sozialen Ermäßigung und Geschwisterermäßigung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Steinfeld
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
26.08.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
21.09.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
23.09.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Neufassung der als Anlage 1 beigefügten Satzung des Kreises Segeberg zur sozialen Ermäßigung und Geschwisterermäßigung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen zum 01.10.2021 sowie die Außerkraftsetzung der Satzungen zur Bildung einer Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge oder Gebühren in Kindertagesein-richtungen vom 27.04.2018 und 13.07.2020.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zusammenfassung:
Eine Neufassung der Satzung des Kreises Segeberg zur sozialen Ermäßigung und Geschwisterermäßigung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (vorher Satzung des Kreises Segeberg zur Bildung einer Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge oder Gebühren in Kindertageseinrichtungen) ist aus formellen Gründen erforderlich.
Sachverhalt:
Die Neufassung der Satzung des Kreises Segeberg zur sozialen Ermäßigung und Geschwisterermäßigung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen wurde aus folgenden Gründen notwendig:
Zum 31.12.2020 wurde das Kindertagesstättengesetz (KiTaG) außer Kraft gesetzt. Das neue Kindertagesförderungsgesetz (ebenfalls KiTaG) trat zum 01.01.2021 in Kraft. Die Bezugnahme auf einzelne Rechtsvorschriften und Formulierungen wurde somit erforderlich.
Beanstandungen im Prüfungsbericht des RPA des Kreises Segeberg für die Haushaltsjahre 2018 - 2020 wurden zum Anlass genommen,
- im Satzungstext einheitliche Begrifflichkeiten zu verwenden,
- die Zuständigkeit für die Prüfung der Bedarfsgerechtigkeit bei pädagogischer Notwendigkeit in der Satzung zu regeln (dies war in der Satzungsfassung vom 05.08.2019 bereits enthalten) und
- die Satzung vom 27.04.2018 nachträglich außer Kraft zu setzen.
Zudem war es notwendig, die Satzung umzubenennen, da der Wortlaut „Sozialstaffel“ nicht mehr rechtskonform war.
Aus Verwaltungssicht redaktionelle Änderungen wurden in diesem Zuge mit angepasst.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 361 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Der Kreis Segeberg ... 5.1 ... verstärkt sein Image als familienfreundlicher Kreis, insbesondere für Kinder, Jugendliche, Familien. |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
103,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
110,1 kB
|
