Drucksache - DrS/2021/163
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung des Kreises Segeberg für die Mittagsverpflegung in den Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung, Anhebung der monatlichen Kosten für die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Verfasser 1:
- Schernau, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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17.08.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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21.09.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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23.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Elternbeteiligung an den Kosten der Mittagsverpflegung an den drei Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung wird ab 01.01.2022 einheitlich auf 49,00 EUR monatlich festgesetzt. Die Satzung für die Mittagsverpflegung an der Trave-Schule in Bad Segeberg, der Janusz-Korczak-Schule in Kaltenkirchen und der Schule am Hasenstieg in Norderstedt wird gemäß dem beigefügten Entwurf erlassen.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Kostenbeteiligung der Eltern an der Mittagsverpflegung ist aufgrund gestiegener Preise ab 2022 zu erhöhen.
Sachverhalt:
Die Beteiligung der Eltern an den Kosten der Mittagsverpflegung der drei Förderzentren ist letztmalig im Sommer 2017 neu geregelt worden. Seitdem tragen die Eltern die Kosten für das angelieferte Essen. Die Personal- und weiteren Sachkosten für die Essensausgabe werden vom Kreis Segeberg als Schulträger übernommen. Die Kosten für die Mittagsverpflegung sind seitdem gestiegen. Im laufenden Jahr sind die Lieferanten für zwei Schulen gewechselt worden. Dies hat zu einer besseren Essensqualität bei gleichzeitig zuverlässiger Lieferung geführt. Die Kosten sind jedoch ebenfalls gestiegen.
Daher ist eine Erhöhung des monatlichen Elternbeitrags von 38 EUR auf 49 EUR ab 01.01.2022 erforderlich. Hierbei wird von Kosten i.H.v. ca. 3,70 EUR je Mahlzeit ausgegangen. (160 Schultage x 3,70 EUR / 12 Monate ergeben einen Monatsbetrag von abgerundet 49 EUR). Freitags wird weiterhin keine Mittagsverpflegung angeboten. Die Finanzierungsart ist angelehnt an die gängige Praxis von Grundschulen in Schleswig-Holstein. Für Kinder und Jugendliche aus Familien mit einem geringen Haushaltseinkommen besteht weiterhin die Möglichkeit zur Beantragung einer Unterstützung aus dem Bildungspaket. Das Mittagessen ist dann kostenfrei.
Eine Reduzierung dieser Verpflegungskosten, z.B. durch den Wechsel des Caterers an einer Schule, wird ab dem Folgemonat der Reduzierung beim Monatsbetrag für diese Schule berücksichtigt. Die dargestellten Anpassungen finden sich in § 4 Ziffer 1 der Satzung.
Daneben ist der § 6 an die aktuellen rechtlichen Vorgaben bei der Verarbeitung personenbezogener Daten angepasst worden.
An allen drei Schulen ergeben sich Mehrkosten von zusammen ca. 32.000 EUR jährlich, die durch den erhöhten Elternbeitrag ausgeglichen werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Jährliche Mehrkosten ab 2022 für die Essenslieferungen an allen drei Förderzentren: ca. 32.000 EUR, durch den erhöhten Elternbeitrag werden diese Kosten ausgeglichen. |
X | Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 221 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 22111 529128 JKS ca. 8.500 EUR 22121 529128 SaH ca. 12.500 EUR 22131 529128 TS ca. 11.000 EUR |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Der Kreis Segeberg sorgt für eine zukunftsorientierte Ausstattung der kreiseigenen Schulen. |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30,9 kB
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