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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/163

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Elternbeteiligung an den Kosten der Mittagsverpflegung an den drei Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung wird ab 01.01.2022  einheitlich auf 49,00 EUR monatlich festgesetzt. Die Satzung für die Mittagsverpflegung an der Trave-Schule in Bad Segeberg, der Janusz-Korczak-Schule in Kaltenkirchen und der Schule am Hasenstieg in Norderstedt wird gemäß dem beigefügten Entwurf erlassen.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Kostenbeteiligung der Eltern an der Mittagsverpflegung ist aufgrund gestiegener Preise ab 2022 zu erhöhen.

 

Sachverhalt:

Die Beteiligung der Eltern an den Kosten der Mittagsverpflegung der drei Förderzentren ist letztmalig im Sommer 2017 neu geregelt worden. Seitdem tragen die Eltern die Kosten für das angelieferte Essen. Die Personal- und weiteren Sachkosten für die Essensausgabe werden vom Kreis Segeberg als Schulträger übernommen. Die Kosten für die Mittagsverpflegung sind seitdem gestiegen. Im laufenden Jahr sind die Lieferanten für zwei Schulen gewechselt worden. Dies hat zu einer besseren Essensqualität bei gleichzeitig zuverlässiger Lieferung geführt. Die Kosten sind jedoch ebenfalls gestiegen.

 

Daher ist eine Erhöhung des monatlichen Elternbeitrags von 38 EUR auf 49 EUR ab 01.01.2022 erforderlich. Hierbei wird von Kosten i.H.v. ca. 3,70 EUR je Mahlzeit ausgegangen. (160 Schultage x 3,70 EUR / 12 Monate ergeben einen Monatsbetrag von abgerundet 49 EUR). Freitags wird weiterhin keine Mittagsverpflegung angeboten. Die Finanzierungsart ist angelehnt an die gängige Praxis von Grundschulen in Schleswig-Holstein. Für Kinder und Jugendliche aus Familien mit einem geringen Haushaltseinkommen besteht weiterhin die Möglichkeit zur Beantragung einer Unterstützung aus dem Bildungspaket. Das Mittagessen ist dann kostenfrei.

 

Eine Reduzierung dieser Verpflegungskosten, z.B. durch den Wechsel des Caterers an einer Schule, wird ab dem Folgemonat der Reduzierung beim Monatsbetrag für diese Schule berücksichtigt. Die dargestellten Anpassungen finden sich in § 4 Ziffer 1 der Satzung.

 

Daneben ist der § 6 an die aktuellen rechtlichen Vorgaben bei der Verarbeitung personenbezogener Daten angepasst worden.

 

An allen drei Schulen ergeben sich Mehrkosten von zusammen ca. 32.000 EUR jährlich, die durch den erhöhten Elternbeitrag ausgeglichen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 X

Ja:

 

 X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Jährliche Mehrkosten ab 2022 für die Essenslieferungen an allen drei Förderzentren: ca. 32.000 EUR, durch den erhöhten Elternbeitrag werden diese Kosten ausgeglichen.

 

 X

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 221

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

22111  529128  JKS  ca. 8.500 EUR

22121  529128  SaH  ca. 12.500 EUR

22131  529128  TS  ca. 11.000 EUR

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

 X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Der Kreis Segeberg sorgt für eine zukunftsorientierte Ausstattung der kreiseigenen Schulen.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

 X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 X

Ja

 

 

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Anlagen

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