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ALLRIS - Auszug

23.09.2021 - 12 Satzung des Kreises Segeberg für die Mittagsver...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es erfolgt keine Aussprache.

 

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Beschluss:

Die Elternbeteiligung an den Kosten der Mittagsverpflegung an den drei Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung wird ab 01.01.2022  einheitlich auf 49,00 EUR monatlich festgesetzt. Die Satzung für die Mittagsverpflegung an der Trave-Schule in Bad Segeberg, der Janusz-Korczak-Schule in Kaltenkirchen und der Schule am Hasenstieg in Norderstedt wird gemäß dem beigefügten Entwurf erlassen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

22 

 

 

 22

SPD

 12

 

 

 12

B 90/ Die Grünen

 8

 

 

 8

FDP

 5

 

 

 5

AfD

 4

 

 

 4

WI-SE

 3

 

 

 3

Freie Wähler

2

 

 

2

Die Linke

2

 

 

2

Gesamt

 58

 

 

 58

 

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Anlagen zur Vorlage