17.08.2021 - 3.4.3 Satzung des Kreises Segeberg für die Mittagsver...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4.3
- Datum:
- Di., 17.08.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf Nachfrage von Frau Dr. Künzel teilt Herr Wenzel mit, dass der Preis seit 2017 nicht angepasst worden sei und die Preise für Einkauf etc. deutlich gestiegen seien. Es gebe so gut wie keine Caterer, die Lebensmittel in Bio-Qualität anbieten würden. Außerdem hätten die Eltern bereits 2017 signalisiert, dass sie im Zuge der Inklusion bereit seien, den gleichen Preis zu zahlen, wie er an anderen Schulen zu leisten ist.
Herr Wagner hält einen Preis von 3,70 € pro Essen für angemessen.
Beschlussvorschlag:
Die Elternbeteiligung an den Kosten der Mittagsverpflegung an den drei Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung wird ab 01.01.2022 einheitlich auf 49,00 EUR monatlich festgesetzt. Die Satzung für die Mittagsverpflegung an der Trave-Schule in Bad Segeberg, der Janusz-Korczak-Schule in Kaltenkirchen und der Schule am Hasenstieg in Norderstedt wird gemäß dem beigefügten Entwurf erlassen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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