Drucksache - DrS/2021/206
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des Trägers KAST e. V. zur Durchführung von Täterarbeit im Jahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Giesecke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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09.09.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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21.09.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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23.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Segeberg bewilligt dem Träger KAST e. V. zur Durchführung der Täterarbeit im Kontext häusliche Gewalt im Kreis Segeberg im Jahr 2022 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 10.000 €. Der Zuschuss dient zur Finanzierung zusätzlicher Kosten, die dem Verein bei der Durchführung der Aufgabe im Kreis Segeberg entstehen und die nicht durch Mittel des Landes Schleswig-Holstein abgedeckt sind.
Die Mittel werden im Haushalt 2022 zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Verein KAST e. V. führt im Kreis Segeberg Gruppenarbeit und Einzelgespräche mit Männern durch, denen im Kontext mit häuslicher Gewalt entweder die Teilnahme an dieser Maßnahme gerichtlich auferlegt wurde oder die freiwillig bzw. auf Vermittlung durch das Jugendamt das Angebot aufsuchen. Die finanziellen Mittel, die der Verein vom schleswig-holsteinischen Justizministerium zur Verfügung gestellt bekommt, reichen nicht aus, um die durch die zusätzliche Aufgabenerfüllung im Kreisgebiet durchführen zu können. Daher beantragt der Verein einen Zuschuss in Höhe von 10.000 €.
Mit Beschluss vom 05.12.2019 wurde dem Verein KAST e. V. ein Zuschuss in Höhe von 12.000 € für die Jahre 2020 und 2021 bewilligt, um die Täterarbeit im Kreis Segeberg fortzuführen (Vorlage DrS/2019/238). Diese Mittel hat der Verein jedoch nur z. T. abgerufen, da durch die Corona-Pandemie nur wenige Angebote im Kreis Segeberg stattfinden konnten.
Mit Schreiben vom 13.07.2021 beantragt der Verein nun Mittel für 2022, da schon jetzt ersichtlich ist, ist die Aktivitäten im Kreisgebiet zunehmen (s. Anlage 1 und 2). Die Mittel dienen zur Schließung von Finanzierungslücken, da die Förderung durch das Justizministerium Schleswig-Holstein, in dessen Auftrag KAST e. V. tätig ist, nicht die durch die Aktivitäten im Kreis Segeberg entstehenden zusätzlichen Fahrt- und Aufwandskosten deckt.
Die Fortführung der Arbeit im Kreis Segeberg ist erforderlich. Es ist nicht ersichtlich, dass die Übernahme der Finanzierungslücke durch Dritte erfolgen wird bzw. dass ein im Kreisgebiet ansässiger Träger diese Aufgaben übernehmen kann. Zur Sicherstellung der Arbeit sollte daher der Zuschuss bewilligt werden.
Die Mittel müssen im Haushalt 2022 im Teilplan 3115600, Konto 5331000000, zur Verfügung gestellt werden, da sie bisher nicht im Haushaltsentwurf vorgesehen waren.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Im Jahr 2022 sind Mittel in Höhe von 10.000 € zur Verfügung zu stellen. |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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682,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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45 kB
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