Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2021/174

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Anlage ist der Prüfbericht der gemeinsamen Prüfinstitution beigefügt. Die Prüfinstitution ist als eigenständiger Teilbereich der KOSOZ zugeordnet und prüft bei den Leistungserbringern der Eingliederungshilfe die Qualität und Wirtschaftlichkeit.

 

Grundlage dafür ist der § 128 SGB IX sowie die Vereinbarung im § 29 Landesrahmenvertrag, die eine anlassunabhängige Prüfung in Schleswig-Holstein ermöglicht.

 

Die zu prüfenden Einrichtungen werden mit den Kreisen und kreisfreien Städten bei der jeweiligen Jahresplanung mit der KOSOZ abgestimmt und dann durchgeführt.

 

Für den Kreis Segeberg wurden folgende Prüfungen durchgeführt:

2019 – 2 Tagesförderstätten und 3 Kindertagesstätten

2020 – 1 ambulantes Angebot (Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum)
              sowie eine Wohnstätte (gemeinsames Wohnen in einer besonderen

              Wohnform) – wird in 2021 übertragen (Corona).

 

Dabei haben sich für die Prüfungen im Kreis Segeberg keine Beanstandungen ergeben, die zu einer Rückforderung von Leistungen geführt hätten.

Diese wären durch die Änderungen im BTHG nach § 129 SGB IX durchzuführen. In der Anlage ist das abgestimmte Vorgehen von etwaigen Prüfungen nach SGB IX erläutert, sollte es bei einer Prüfung zu einem Schadensfall kommen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...