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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/191

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Vor dem Hintergrund der StVO-Novelle vom 28. April 2020, die nach teilweiser

Aussetzung, am 16. April 2021 wieder in Kraft getretenen ist und hier insbesondere

unter Anwendung der sogenannten Experimentierklausel (§ 45, Abs. 1, Satz Nr.6

StVO*) möge der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit dem Kreistag

empfehlen zu beschließen die Kreisverwaltung aufzufordern zu prüfen, ob und wenn

ja unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit besteht:

 

-

Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Kreisstraßen außerorts generell bzw. ggf.

- Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Kreisstraßen außerorts ohne Radweg

aus Gründen der Verkehrssicherheit anzuordnen und damit einer Empfehlung des

Deutschen Verkehrsgerichtstages zu folgen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

siehe Anlage

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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