Drucksache - DrS/2021/135
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2020 WKS GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Verfasser 1:
- Schmitt, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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15.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss stimmt den folgenden Gesellschafterbeschlüssen der WKS GmbH zu:
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 inkl. Lagebericht der WKS GmbH.
2. Verwendung des Jahresfehlbetrages 2020 der WKS GmbH in Höhe von 720.807,11 € durch Vortrag auf neue Rechnung.
3. Kenntnisnahme des Nachweises über die Verwendung der Mittel gem. Ziffer 4.8 Betrauungsakt.
4. Entlastung der Geschäftsführung der WKS GmbH für das Geschäftsjahr 2020
5. Entlastung des Aufsichtsrats der WKS GmbH für das Jahr 2019.
Herr Landrat Schröder als Gesellschaftervertreter wird beauftragt, den entsprechenden Gesellschafterbeschlüssen in der Gesellschafterversammlung der WKS GmbH zuzustimmen.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Gem. Ziffer 5.2 der Beteiligungsrichtlinie des Kreises Segeberg vom 15.03.2018 bedarf die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung der WKS GmbH der vorherigen Zustimmung durch den Hauptausschuss.
Der Jahresabschluss 2020 der WKS GmbH wurde zum fünften Mal von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MAZARS geprüft.
Die Abschlussbesprechung zum Jahresabschluss 2020 fand in der Aufsichtsratssitzung am 17.05.2021 statt.
Sachverhalt:
Zu 1.
Die Prüfung durch MAZARS hat zu keinen Einwendungen geführt, die Jahresabschlussprüfer haben ein uneingeschränktes Testat ausgestellt (Anlage 1 „Prüfbericht Jahresabschluss 2020 der WKS GmbH“).
Zu 2.
Der Jahresfehlbetrag (-721 T€) weicht um 153 T€ vom Wirtschaftsplan 2020 ab. Maßgeblich dafür ist die Abweichung zwischen Planansatz und Ist-Ergebnis bei den Erträgen (Zuschuss für „Frau & Beruf“) und ungeplanten sonstigen betrieblichen Erträgen (Erstattung Aufwendungsausgleichsgesetz, Sachbezüge Kfz).
Wesentliche Ursache bei den Aufwendungen für die Abweichung zwischen Planansatz und Ist-Ergebnis ist der Corona-bedingte Rückgang bei den Projekt- und Werbungskosten, u.a. bei Messen- und Veranstaltungen und den Marketingmaßnahmen für die Gesundheitsregion Kreis Segeberg. Statt der geplanten 421 T€ wurden letztlich 201 T€ verausgabt. Weitere Ursache ist der um ein halbes Jahr verzögerte Start des Projekts „Tourismusmanagement Kreis Segeberg“.
Dem gegenüber hat der Kreis Segeberg gem. Ziffer 4.2 des Betrauungsaktes auf Grundlage des Wirtschaftsplanes 2020 Verlustausgleichszahlungen (874 T€) in die Kapitalrücklage der WKS GmbH geleistet.
Der erzielte Jahresfehlbetrag von -721 T€ ist um 153 T€ geringer als die erhaltenen Zuzahlungen (874 T€) zur Kapitalrücklage gem. Betrauungsakt für das Jahr 2020. Die Rückzahlungsverpflichtung von 153 T€ wurde als Verbindlichkeit gegenüber dem Kreis Segeberg passiviert und wird mit Feststellung des Jahresabschlusses in der Gesellschafterversammlung am 16.06.20 fällig. Im Anschluss wird die WKS den Betrag an den Kreis Segeberg zurück überweisen.
Somit verfügt die Gesellschaft zum 31.12.2020 über
eine Kapitalrücklage in Höhe von 2.401.747,15 €,
einen Verlustvortrag in Höhe von -1.611.308,88 €,
und einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -720.807,11 €,
per Saldo 69.631,16 € freie Kapitalrücklage.
Zu 3.
Gem. Ziffer 4.8 des Betrauungsaktes hat die Gesellschaft nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres den Nachweis über die Verwendung der Mittel auf Grundlage des Jahresabschlusses der WKS im Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses zu führen.
Zu den näheren Ausführungen siehe Anlage 2 „Nachweis über Mittelverwendung 2020“.
Aufgrund der Überkompensation durch den Kreis Segeberg gem. Ziffer 7.1 des Betrauungsaktes wurde der überschießende Betrag (153 T€) als Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter passiviert, siehe 2.
Zu 4.
Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 17.05.2021 für eine Entlastung der Geschäftsführung ausgesprochen.
Zu 5.
Gründe, die einer Entlastung des Aufsichtsrates durch die Gesellschafterversammlung entgegenstehen, sind nicht bekannt. Der Bericht des Aufsichtsrats gem. § 9 Abs. 10 der Satzung ist als Anlage 3 „Bericht des Aufsichtsrats“ beigefügt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Entlastung TP 5712 um 153 T€ in 2021 |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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X | Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: 5712100 |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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564,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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46,3 kB
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