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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/128

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt den Einsatz von 10 E-Bussen in den ÖPNV-Teilnetzen SE3-9 ab 2022.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Nachdem der Zuschlag für die ÖPNV-Teilnetze SE3-9 der Autokraft erteilt wurde, kann auf dieser Grundlage nun auch die strategische ÖPNV-Entwicklung weiter vorangetrieben werden. Dazu gehört auch die Transformation des Diesel-ÖPNVs zu emissionsfreiem ÖPNV, die im ÖPNV-Teilnetz SE1/2 mit der Inbetriebnahme der ersten 10 E-Busse im Kreis jüngst begonnen wurde. Handlungsgrundlage dafür sind das Klimaschutzkonzept des Kreises, der Regionale Nahverkehrsplan des Kreises, die EU-Clean Vehicles Directive sowie das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz des Bundes. Es besteht nun die Möglichkeit, bei der Autokraft ab 2022 den Einsatz von 10 E-Bussen zu bestellen und die damit verbundenen Mehrkosten von 300 TEUR/a aus den Ersparnissen der SE3-9-Neuvergabe aufwandsneutral zu decken. Im Ergebnis würde die im Süden ambitioniert begonnene Transformation damit auch im mittleren und nördlichen Teil des Kreises kraftvoll fortgesetzt und der Kreis insofern gleichmäßig emissionsfrei und zukunftsfest entwickelt.

 

Sachverhalt:

Nach Beendigung des Rechtsstreits wurde der Zuschlag für den Betrieb der ÖPNV-Teilnetze SE3-9 der Autokraft erteilt, der Vergabezeitraum beginnt mit dem 12.12.2021, die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Damit besteht nun auch für die mittleren und nördlichen 3/5 des Kreisgebiets die notwendige Grundlage, um die strategische ÖPNV-Entwicklung weiter voranzutreiben. Dazu gehört auch die Transformation des Diesel-ÖPNVs zu emissionsfreiem ÖPNV, die im ÖPNV-Teilnetz SE1/2 mit der Inbetriebnahme der ersten 10 E-Busse kürzlich entschlossen begonnen wurde.

 

Handlungsgrundlage dafür sind die Ziele des Klimaschutzkonzepts des Kreises, des Regionalen Nahverkehrsplans des Kreises, die Vorgaben der EU-Clean Vehicles Directive (saubere Busse: 45% bis 2025, 65% bis 2030) sowie das Klimaschutzgesetz des Bundes in Verbindung mit dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu. Letzteres wird zu einer weiteren Verschärfung der CO2-Reduktionszielvorgaben führen und sich vsl. auch auf den ÖPNV auswirken. Abgesehen vom grundsätzlichen ökologischen und gesundheitlichen Sinn der Emissionsreduzierung ist es auch deshalb sinnvoll, Vorhersehbares nicht abzuwarten, sondern sich in diesem Kontext bietende Chancen zu ergreifen.

 

Durch die SE3-9-Vergabe an die Autokraft entstehen in diesem Zusammenhang kurzfristig neue Handlungsoptionen. So verfügt die Autokraft über ein rahmenvertragliches Kontingent von E-Bussen, das sie dem Kreis Segeberg sowie den übrigen ÖPNV-Aufgabenträgern landesweit anbietet. Wie viele E-Busse der Kreis Segeberg aus diesem Kontingent bekommen kann, hängt nicht zuletzt von der Nachfrage im übrigen Land und damit von der Verfügbarkeit zum Bestellzeitpunkt ab. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, zeitnah zu handeln. Die voraussichtlichen Mehrkosten pro Bus (inkl. Ladeinfrastruktur) werden indikativ mit rund 30 TEUR/a angegeben (enthält 80% Bundesförderung) und würden im Falle einer Bestellung verbindlich konkretisiert. Unter Berücksichtigung der Vorbereitungs- und Lieferzeiten wäre die Inbetriebnahme voraussichtlich ab Mitte 2022 möglich. Nach der jüngsten Inbetriebnahme von 10 E-Bussen im Süden des Kreises erscheint es folgerichtig, für SE3-9 ebenfalls 10 E-Busse zu bestellen. Dafür spricht auch, dass die damit verbundenen Mehrkosten aus den Einsparungen der SE3-9-Neuvergabe von 300 TEUR/a aufwandsneutral zu decken wären, womit aus dem gegebenen Mitteleinsatz noch mehr Zusatznutzen generiert würde.

 

Im Ergebnis würde die im Süden ambitioniert begonnene Transformation des Diesel-ÖPNVs zu emissionsfreiem ÖPNV damit auch im mittleren und nördlichen Teil des Kreises kraftvoll fortgesetzt und der Kreis insofern gleichmäßig emissionsfrei und zukunftsfest entwickelt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

150 TEUR in 2022, 300 TEUR ab 2023

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 547

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 531320

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Ziel 5 – Wir stärken die Teilhabe, die Selbstbestimmung und das Zusammenleben aller Menschen – hier: barrierefreier Zugang zur Kreisverwaltung und allen ihren Dienstleistungen schaffen

Ziel 7 – Wir entwickeln den Natur-, Landschafts- und Klimaschutz konsequent qualitativ weiter – hier: ÖPNV fördern und verbessern

 

 

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja      Bei Neuanschaffung von Bussen wird grundsätzlich auf Barrierefreiheit    geachtet.

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja      Die E-Busse werden ausschließlich barrierefreie Busse sein.

 

 

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