Drucksache - DrS/2021/107
Grunddaten
- Betreff:
-
Namensänderung des Amtes Kaltenkirchen-Land
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Uwe Stamer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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15.06.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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17.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Amt Kaltenkirchen-Land beabsichtigt, sich im Zusammenhang mit der Verlegung seines Amtssitzes von Kaltenkirchen, Schmalfelder Str. 9, nach Nützen, Kirchenweg 11, einen neuen Namen zu geben. Formell entscheidet das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein über die Umbenennung (§ 6 Landesverordnung zur Durchführung der Gemeinde-, der Kreis- und der Amtsordnung (GKAVO)). Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 GKAVO hat auch der Kreistag über die Absicht des Amtes Kaltenkirchen-Land zu beschließen.
Das Amt Kaltenkirchen Land begründet seine Absicht in seinem Bericht zu den örtlichen Verhältnissen, im Besonderen den Wege-, Verkehrs-, Schul- und Wirtschaftsverhältnissen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 GKAVO wie folgt:
„Nach dem 2. Weltkrieg oblag die Bildung der Ämter und die Bestimmung des Amtssitzes der Verwaltungen den Kreistagen. So wurde durch Entscheidung des seinerzeitigen Kreistages unter anderem das Amt Kaltenkirchen (u.a. mit der Mitgliedsgemeinde Kaltenkirchen) mit Sitz in Kaltenkirchen am 01.07.1948 gegründet. Nach dem Ausscheiden der Gemeinde Kaltenkirchen am 01.04.1953 aus dem Amt erhielt das Amt die bis heute gültige Bezeichnung „Amt Kaltenkirchen-Land“.
Vor dem Hintergrund der nunmehr geplanten Verlegung des Verwaltungssitzes hat der Finanzausschuss des Amtes in seiner Sitzung am 31.08.2020 das Thema aufgegriffen und dem Amtsausschuss empfohlen, hinsichtlich des zukünftigen Namens eine Entscheidung zu einer Namensänderung zu treffen. Der Amtsausschuss hat dann am 29.09.2020 in seiner Sitzung die Änderung des Namens zeitgleich mit der Sitzverlegung der Verwaltung beschlossen. Ein Ideenwettbewerb unter den Einwohnerinnen und Einwohnern des Amtes wurde dazu eingeleitet. Nach Sichtung der Eingänge beschloss der Amtsausschuss des Amtes Kaltenkirchen-Land am 15.03.2021 mit großer Mehrheit, dass der zukünftige Name
„Amt Auenland Südholstein“
lauten soll.“
Bedenken gegen die Namensänderung bestehen aus Sicht des Kreises Segeberg nicht.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
