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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/049-3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Richtlinie zur Förderung von Kulturschaffenden während der Corona-Pandemie -Kultur-Stipendium Segeberg-.

 

Für die Umsetzung der Richtlinie wird einmalig ein Budget in Höhe von 500.000 Euro im Haushalt 2021 des Kreises Segeberg bereitgestellt.

 

Mit der Vorprüfung und Bearbeitung der Anträge ist  der …xy…. e.V. gegen eine angemessene und wirtschaftliche Kostenerstattung zu beauftragen. Die Kosten des Dienstleisters sind vom Kreis aus dem vorgenannten Budget zu bestreiten.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Verwaltung legt den Entwurf einer Richtlinie zur Förderung von Kulturschaffenden während der Corona-Pandemie - Kultur-Stipendium Segeberg vor.

 

Sachverhalt:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 auf gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Kulturförderung gemäß Drs/2021/049 dem Hauptausschuss und dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Kreis Segeberg richtet einen Nothilfefonds für Kulturschaffende im Kreisgebiet ein. Die Verwaltung wird beauftragt, die nachfolgenden Punkte, sofern erforderlich, noch zu ergänzen, um eine rechtskonforme Förderrichtlinie zu erlassen, die für Kulturschaffende unter Berücksichtigung der nachfolgenden Parameter schnellst möglich in Kraft tritt. Der Kreistag überträgt die Zustimmungskompetenz zu dieser Richtlinie auf den Hauptausschuss.

 

Die Antragsteller*innen haben für die Umsetzung der Richtlinie die Bereitstellung von Fördermitteln im Nachtragshaushalt 2021 des Kreises Segeberg in Höhe von 500.000 Euro vorgeschlagen.

 

Im Nachgang zur Beratung des Fachausschusses wurden zwischenzeitlich folgende Ergänzungsanträge vorgelegt:

 

  • DrS/2021/049-1, Änderung Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Kulturförderung (Nothilfefonds)
  • DrS/2021/049-2, Änderungs-/Alternativantrag der SPD-Fraktion zur DrS/2021/049 Einrichtung des "SE-KulturStipendiums"

 

Die Verwaltung legt hiermit zur weiteren Beratung und Beschlussfassung als DrS/2021/049-3 den Entwurf einer Richtlinie zur Förderung von Kulturschaffenden während der Corona-Pandemie - Kultur-Stipendium Segeberg“ vor (siehe Dateianhang). Die Richtlinie versucht die unterschiedlichen Aspekte des Vorhabens und seiner Vorberatung mit den vorliegenden Anträgen in einem rechtskonformen Regelwerk zu vereinen.

 

Innerhalb der Kreisverwaltung stehen, wie bereits mündlich berichtet, zurzeit für die Umsetzung und kurzfristige Bearbeitung der Förderrichtlinie keine personellen Kapazitäten zur Verfügung. Aus diesem Grund werden aktuell Gespräche mit den Geschäftsführungen des Vereins für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (VJKA) sowie des Landeskulturverbands Schleswig-Holstein e.V. (LKV) mit dem Ziel geführt, eine geeignete und sachverständige Stelle für die Bearbeitung und Vorprüfung der Anträge zu beauftragen. Das Ergebnis dieser Gespräche wird mündlich in der Sitzung des Hauptausschusses berichtet. Bewilligungs- und Auszahlungsstelle wird in jedem Fall der Kreis Segeberg bleiben.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Einmalig 500 TEUR als Budget für die Umsetzung der Richtlinie im HH-Jahr 2021, bereitzustellen über den Nachtragshaushalt 

 

X

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 252 Nichtwissenschaftliche Museen, Sammlungen, Kreisarchiv, Kultur

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Ziel 6 (….) Wir fördern ein vielfältiges Kultur-, Sport- und Freizeitwesen.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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