Drucksache - DrS/2021/056
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Verfasser 1:
- Schümann, Dagmar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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16.03.2021
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22.04.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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18.03.2021
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06.05.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Geschäftsordnung des Kreises Segeberg werden Regelungen für Sitzungen in Fällen höherer Gewalt ergänzt.
Im vergangenen Jahr hat der Gesetzgeber die Durchführung von Sitzungen in Gestalt von Videokonferenzen ermöglicht. (s. § 30 a KrO). Daraufhin hat der Kreistag die Hauptsatzung des Kreises Segeberg im neuen § 6 „Sitzungen in Fällen höherer Gewalt“ um die Möglichkeit ergänzt, dass bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes oder vergleichbaren außergewöhnlichen Notsituationen, die eine Teilnahme der Kreistagsabgeordneten an Sitzungen des Kreistages erschwert oder verhindert, die notwendigen Sitzungen des Kreistages ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum als Videokonferenz durchgeführt werden können (vgl. Vorlage DrS/2020/297).
Diese Anpassung hat ebenso Auswirkungen auf die Arbeit in den Ausschüssen. Nach § 41 Abs. 12 Satz 4 KrO regelt der Kreistag durch die Geschäftsordnung die inneren Angelegenheiten der Ausschüsse, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, soweit die Kreisordnung keine Regelung enthält.
Aus diesem Grund wird eine Anpassung der Geschäftsordnung des Kreises Segeberg (GO) wie in Anlage 1 dieser Beschlussvorlage vorgeschlagen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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95,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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216,1 kB
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