Drucksache - DrS/2021/034-1
Grunddaten
- Betreff:
-
NAH.SH GmbH - Anpassung des Gesellschaftsvertrags / UPDATE
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Verfasser 1:
- NAH.SH
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
|
Vorberatung
|
|
|
03.03.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
16.03.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Kreis Segeberg stimmt den aus der beigefügten Synopse (Anlage 1, Stand 02.03.2021) ersichtlichen Änderungen des NAH.SH-Gesellschaftsvertrages zu.
2. Der Kreis Segeberg stimmt der Veräußerung der NAH.SH-Geschäftsanteile des Zweckverbandes ÖPNV Steinburg an den Kreis Steinburg zu.
Herr Landrat Schröder als Gesellschaftervertreter wird beauftragt, in einer Gesellschafterversammlung der NAH.SH den notwendigen Beschlüssen zur Neufassung des Gesellschaftsvertrags zuzustimmen.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Inhaltlich wird auf die DrS/2021/034 verwiesen.
Sachverhalt:
Am 02.03.2021 hat die NAH.SH GmbH ihre Gesellschafter über die Ergebnisse weiterer Abstimmungen und Änderungsbedarfe zwischen Kommunalaufsicht und Beteiligungsverwaltung des Landes Schleswig-Holstein in Kenntnis gesetzt.
Danach wird vorgeschlagen, den § 25 des Gesellschaftsvertrags um folgenden Absatz 2 zu ergänzen:
„Die kommunalen Aufsichtsratsmitglieder sind unter Abbedingung ihrer Verschwiegenheitspflicht gem. § 52 GmbHG i. V. m. § 116 und § 93 AktG berechtigt, Informationen und Unterlagen aus den Sitzungen des Aufsichtsrates zum Zwecke der Umsetzung des Informationsbedarfs gem. § 109 a Abs. 2 GO an die Beteiligungsverwaltungen der übrigen kommunalen Mitgesellschafter weiterzugeben.
Die Beteiligungsverwaltungen der übrigen kommunalen Mitgesellschafter bedienen sich insoweit zur Sicherstellung der kommunalrechtlichen Rechte und Pflichten gem. § 109 a GO der kommunalen Aufsichtsratsmitglieder. Ein Recht zur Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrates besteht daher für die übrigen kommunalen Mitgesellschafter nicht.“
Mit dieser Ergänzung soll der üblichen Forderung der Kommunalaufsicht nach jederzeitiger Informationsmöglichkeit der kommunalen Beteiligungsverwaltungen entgegengekommen werden.
Hinweis: das Land SH hält 50% der Anteile des Stammkapitals der NAH.SH.
Die beigefügten Anlagen enthalten die o.a. Ergänzung.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziel 7: Wir entwickeln den Natur-, Landschafts- und Klimaschutz konsequent qualitativ weiter. Hier: ÖPNV fördern und verbessern |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
182,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
276,3 kB
|
