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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Wir beantragen, dass der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport, der Hauptausschuss sowie der Kreistag beschließen mögen:

 

Der Kreis Segeberg hat für das Jahr 2021 die Haushaltsmittel für Kulturschaffende im Kreis Segeberg bereits aufgestockt. Dabei gelten im Grundsatz die Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg. Aufgrund der Notlage im kulturellen Bereich infolge der Pandemiebedingten Schließungen gelten folgende Sonderkriterien, zeitlich bis zum 31.12.2021 begrenzt, bei der Höhe der förderfähigen Kosten und der Förderquote, denen der Hauptausschuss zustimmen

möge:

1. Förderfähig sind künstlerische und kulturelle Vorhaben und Maßnahmen im

konsumtiven Bereich, die das Kulturangebot im Kreis Segeberg bereichern.

 

2. Gemäß Punkt 3.7 der Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen

durch den Kreis Segeberg wird von der Regelförderquote von 20 % der als förderfähig anerkannten Kosten abgewichen und eine Förderquote von 50 % festgesetzt. Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an der Wiederbelebung

der Kulturszene im Kreis, die aufgrund der durch die Corona-Pandemie

ausgelösten Schließungen kultureller Einrichtungen und die Untersagung kultureller

Veranstaltungen mit Publikum zum Erliegen gekommen ist.

 

3. Vorhaben/Maßnahmen mit förderfähigen Kosten unter 1.200 € sind nicht zuwendungsfähig.

 

4. Die Zuwendungshöhe je Antragsteller ist auf maximal 20.000 € begrenzt. Damit

betragen die maximal förderfähigen Kosten 40.000 €.

 

5. Zuwendungsempfänger können gemeinnützige juristische Personen, Gebiets-

Körperschaften und natürliche Personen sein. Kreiseigene Einrichtungen sind

nicht antragsberechtigt.

 

6. Die Anträge können laufend eingereicht werden, spätestens aber bis zum

31.07.2021, damit der zuständige Ausschuss in seiner jeweils nächsten Sitzung

über die Vorhaben einzeln entscheiden kann.

 

7. Für die Vorberatung der eingehenden Anträge setzt der Ausschuss für Bildung,

Kultur und Sport in seiner ersten Sitzung im Jahre 2021 eine Arbeitsgruppe ein.

Diese besteht aus dem Vorsitzenden des Ausschusses, der die Arbeitsgruppe

leitet, sowie jeweils einem Mitglied jeder Fraktion, die im Kreistag vertreten ist.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

s. Anlage

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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