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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Der Kreis Segeberg stimmt den aus der beigefügten Synopse (Anlage 1) ersichtlichen Änderungen des NAH.SH-Gesellschaftsvertrages zu.

 

2. Der Kreis Segeberg stimmt der Veräußerung der NAH.SH-Geschäftsanteile des Zweckverbandes ÖPNV Steinburg an den Kreis Steinburg zu.

 

Herr Landrat Schröder als Gesellschaftervertreter wird beauftragt, in einer Gesellschafterversammlung der NAH.SH den notwendigen Beschlüssen zur Neufassung des Gesellschaftsvertrags zuzustimmen.

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Aufgrund inhaltlicher Anpassungen (Veränderung der Gesellschafterstruktur, Etablierung eines Beirats der ÖPNV-Unternehmen) und Vorgaben aus der Novellierung der Gemeindeordnung (§ 102 Abs. 2) wurde der Gesellschaftsvertrag der NAH.SH GmbH überarbeitet.

 

Sachverhalt:

Gem. § 7 Abs. 2 Buchstabe c) der Hauptsatzung des Kreises Segeberg ist - im

Einklang mit § 23 Nr. 17.c) der KrO SH - abweichend davon der Hauptausschuss

für Änderungen des Gesellschaftsvertrages von Beteiligungen zuständig, die sich

auf Gesellschaften beziehen, an denen der Kreis mit weniger als 75% beteiligt

ist.

Dies ist vorliegend der Fall, da es sich bei der NAH.SH GmbH um eine 3,33%-ige

Beteiligung des Kreises Segeberg handelt.

 

Zu 1.

Ausgangslage: Die Gesellschafter der NAH.SH GmbH haben in der Sitzung am 14.02.2020 einen Grundsatzbeschluss gefasst, den ursprünglichen NAH.SH-Beirat (§ 15 Gesellschaftsvertrag) durch einen neuen Beirat der ÖPNV-Unternehmen zu ersetzen. Außerdem baten die Gesellschafter darum, die notwendige Änderung des Gesellschaftsvertrages zum Anlass zu nehmen, weitere Änderungsbedarfe, insbesondere gem. § 102 Abs. 2 GO einzubringen.

Der Gesellschafter Land SH hatte zudem den Wunsch eingebracht, bei der NAH.SH GmbH ein "Kompetenzcenter Mobilität (Arbeitstitel)" einzurichten (siehe AR-Beschluss vom 29.11.2020).

Die Anpassungen sind vor dem Hintergrund der 2014 vollzogenen Umwandlung der LVS als SPNV-Aufgabenträgergesellschaft zur NAH.SH als integriertem Nahverkehrsverbund folgerichtig und vollziehen u.a. im HVV gemachte positive Erfahrungen nach (ÖPNV-Unternehmensbeirat).

 

Zu 2.

Die Gesellschafteranteile des "Zweckverbands ÖPNV Steinburg" müssen auf den Kreis Steinburg übertragen werden. Hierfür muss der Vertrag angepasst werden, und die Aufnahme des neuen Gesellschafters muss von der Gesellschafterversammlung beschlossen werden. Daher ist der Kreis Steinburg bereits als neuer Gesellschafter im Vertrag aufgeführt.

Hintergrund ist die Auflösung des Zweckverbands ÖPNV Steinburg und in der Folge der notwendige Übergang der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft auf den Kreis Steinburg.

 

Alle vorgenommenen Änderungen des Gesellschaftsvertrags sind der Synopse in Anlage 1 zu entnehmen.

 

Die Synopse (Anlage 1) und der geänderte Gesellschaftsvertrag (Anlage 2) in der vorliegenden Form wurden bereits durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein geprüft. Es gab keine Beanstandungen.

 

Die Beschlussfassung ist für die Gesellschafterversammlung am 07.05.2021 vorgesehen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Ziel 7: Wir entwickeln den Natur-, Landschafts- und Klimaschutz konsequent qualitativ weiter. Hier: ÖPNV fördern und verbessern

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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