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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2020/255-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 31.08.2020 hat die Diakonie Altholstein einen Zuschuss in Höhe von 41.000 € zur Kompensation Corona-bedingter Einnahmeausfälle im Sozialkaufhaus Bad Bramstedt beantragt. Der Sozialausschuss hat die Entscheidung über diesen Antrag in seiner Sitzung am 12.11.2020 verschoben und den Träger gebeten, einige Fragen zu beantworten (DrS/2020/255).

 

Das Schreiben der Diakonie Altholstein liegt nun vor (s. Anlage 1). Danach verringert sich der Zuschussbedarf auf 25.000 €.

 

Zwischenzeitlich hat der Bund ein neues Programm aufgelegt, das u. a. die Sozialkaufhäuser fördern soll (Anlage 2). Der Träger hat dementsprechend einen Antrag auf Förderung aus diesem Programm gestellt, bis jetzt aber keine Antwort erhalten.

 

Die Richtlinie des Bundes sieht vor, dass ein Zuschuss ausgeschlossen ist, wenn die Zuwendungen von Dritten (z. B. der Kreis) übernommen werden. Insofern hätte die Entscheidung des Kreises Segeberg zum jetzigen Zeitpunkt zur Folge, dass der Bund keinen Zuschuss gewährt. Daher sollte über den Antrag der Diakonie Altholstein erst entschieden werden, wenn die Entscheidung des Bundes vorliegt.

 

Die Verwaltung wurde ebenfalls in der Sitzung am 12.11.2020 gebeten, mit dem übrigen Trägern und Betreibern von Sozial- und Gebrauchtwarenhäusern Kontakt aufzunehmen, um ein Gesamtbild über die wirtschaftliche Lage der Einrichtungen und deren Umgang mit der Pandemie zu erhalten. Leider haben auf das Schreiben nur zwei Betreiber reagiert. Beide haben keine Zahlen genannt.

 

 

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Anlagen

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