Drucksache - DrS/2021/004
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreisumlagehebesatz 2021; hier: Einleitung des Anhörungsverfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Verfasser 1:
- McGregor, Traute
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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21.01.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Anhörungsverfahren mit den Gemeinden gemäß § 27 Absatz 4 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (FAG) unverzüglich einzuleiten. Die Anhörung erfolgt als Voraussetzung für eine mögliche Absenkung des Hebesatzes für die Kreisumlage im Haushaltsjahr 2021 in einer Bandbreite von ___ bis ___ Prozentpunkten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die am 03.12.2020 vom Kreistag beschlossene Haushaltssatzung 2021 mit einem Jahresüberschuss von rd. 9,5 Mio. EUR lässt die Diskussion über eine Senkung der Kreisumlage zu.
Wie aus der Haushaltssatzung des Kreises Segeberg für das Haushaltsjahr 2021 hervorgeht, schließt der Ergebnisplan mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 9.482.000 EUR ab.
Für die Kalkulation der Erträge wurde von einem unveränderten Umlagesatz für die Kreisumlage von 31,25 v.H. ausgegangen. Ein Prozentpunkt Kreisumlage entspricht einer Einnahme von rd. 3,7 Mio. EUR.
Absprachegemäß soll im Rahmen eines Nachtragshaushalts über eine Senkung des Kreisumlagehebesatzes, rückwirkend zum 01.01.2021, diskutiert werden. Gemäß § 27 Absatz 4 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (FAG) ist im Vorwege der Veränderung des Hebesatzes ein Anhörungsverfahren mit den Kommunen zwingend durchzuführen. Eingehende Stellungnahmen werden den Kreistagsabgeordneten vor der entscheidenden Kreistagssitzung zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung hatte seinerzeit vorgeschlagen, die Kreisumlagendiskussion im Rahmen einer Nachtragsberatung durchzuführen, da die endgültigen Erträge des Kreises aus Kreisschlüsselzuweisungen und Kreisumlage 2021 erst mit der FAG-Festsetzung durch das Land, voraussichtlich im Januar 2021, feststehen würden. Der Erlass lag zum Versand dieser Drucksache noch nicht vor.
Sollte der Hauptausschuss die Einleitung des Anhörungsverfahrens beschließen, würden die Anhörungsschreiben spätestens in der 6. KW verschickt und die Kommunen erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 05.03.2021.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Eine Reduzierung des Kreisumlagehebesatzes führt zu einer Verringerung der Erträge und Verschlechterung des Ergebnisses im Kreishaushalt 2021. |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 611 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 4182100 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
