Bericht der Verwaltung - DrS/2020/290
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Oktober 2020 über die Abarbeitung der "Kontroll-Liste" zum Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung des Kreises Segeberg für die Jahre 2016/2017, 2014/2015, 2012/2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Verfasser 1:
- Dockwarder, Gunda
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
01.12.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Verwaltung mit ausgewählten Prüfungsschwerpunkten geprüft und seine Feststellungen im Prüfungsbericht vom Februar 2019 sowie in der Sitzung des Hauptausschusses am 12.3.2019 dargestellt.
Aufgrund des Prüfungsberichts hat der Fachdienst Finanzen wieder eine sog. „Kontroll-Liste“ erarbeitet, in der wesentliche Kritikpunkte tabellarisch aufgelistet sind.
Der Hauptausschuss wird- wie auch in der Vergangenheit- in der Regel einmal im Quartal durch den Landrat über den aktuellen Zwischenstand informiert.
Anliegend erhalten Sie die Kontroll-Liste mit den noch offenen Punkten aus allen Berichten.
Seit der letzten Abfrage vom August 2020 sind folgende Punkte abgearbeitet worden:
Bericht 2016/2017
- 4.6.5.1 – Überarbeitung des Datenschutzkonzeptes
- 13.4. – Neuregelung der außerdienstlichen Nutzung kreiseigener Liegenschaften einschließlich der Kalkulation und Festlegung von Gebührensätzen, FD 11.80
Diese Punkte werden aus der nächsten Übersicht herausgenommen.
Die übrigen Punkte sind weiterhin noch abzuarbeiten. Änderungen im Bearbeitungsstand sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.
Hinweis:
In der HA-Sitzung am 22.09.2020 wurde seitens der Politik angemerkt, dass der Punkt 13.4 – Neuregelung der außerdienstlichen Nutzung kreiseigener Liegenschaften einschließlich der Kalkulation und Festlegung von Gebührensätzen noch nicht vollständig abgearbeitet sei, da die Kompensation der Kosten für die bisher gebührenbefreiten Sportvereine noch nicht abschließend geregelt sei. Hierzu weist die Verwaltung darauf hin, dass die Kompensation nicht Gegenstand des Prüfberichts des Rechnungsprüfungsamtes war und außerdem nach jetzigem Kenntnisstand außerhalb der beschlossenen Entgeltordnung geregelt werden soll (siehe auch DrS/2020/112). Insofern wird der Punkt an dieser Stelle dennoch als erledigt angesehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
75,9 kB
|
